Krankenkasse zahlt Ernährungsberatung nicht: Welche Wege zur Kostenübernahme führen

Lesedauer: 12 Min
Aktualisiert: 3. Juni 2026 17:57

Wir erleben in der Beratungspraxis häufig, dass Patientinnen und Patienten mit hohem medizinischem Bedarf nach einer Ernährungsberatung suchen und erst einmal auf Ablehnung stoßen. Gerade bei Zahnersatz, Implantaten, Schleimhautreizungen, Kauproblemen oder eingeschränkter Nahrungsaufnahme spielt die Ernährung oft eine wichtige Rolle. Trotzdem übernimmt die Krankenkasse eine ernährungsmedizinische Beratung nicht automatisch. Entscheidend ist, ob ein medizinischer Anlass vorliegt, welcher Leistungsträger zuständig ist und wie wir den Antrag sauber aufbauen.

Für Menschen, die sich parallel zu einer zahnmedizinischen Versorgung informieren, ist wichtig: Eine gute Ernährung kann Heilungsphasen unterstützen, Beschwerden nach Eingriffen abmildern und die Belastbarkeit im Alltag verbessern. Sie ersetzt keine Therapie, kann aber ein sinnvoller Bestandteil des Gesamtplans sein. Damit eine Erstattung überhaupt möglich wird, brauchen wir eine nachvollziehbare Begründung, passende Unterlagen und den richtigen Weg zur Beantragung.

Wann eine Ablehnung üblich ist

Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen keine allgemeine Ernährungsberatung, wenn sie als präventive oder alltagserleichternde Maßnahme ohne gesicherte medizinische Notwendigkeit eingestuft wird. Das gilt besonders dann, wenn lediglich allgemeine Empfehlungen zu gesunder Ernährung gewünscht sind. Eine reine Vorsorgeberatung fällt häufig nicht unter die regulären Leistungsansprüche.

Anders sieht es aus, wenn eine Erkrankung vorliegt, die ernährungsmedizinisch beeinflusst werden kann. Dann prüfen Krankenkassen eher, ob die Leistung als verordnungsfähige Maßnahme gilt oder ob eine andere Erstattungsgrundlage besteht. Hier entscheidet nicht die gute Absicht, sondern die saubere medizinische Begründung.

Welche medizinischen Gründe eine Kostenübernahme stützen können

Bei einem professionellen Zahnersatz oder in der Zeit um Implantatbehandlungen herum kann eine Ernährungsberatung medizinisch sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn Kauleistung, Bissführung, Wundheilung oder die Auswahl geeigneter Lebensmittel eine Rolle spielen. Auch bei begleitenden Erkrankungen wie Diabetes, Magen-Darm-Beschwerden, Mangelernährung oder Untergewicht wird eine ernährungsmedizinische Begleitung eher geprüft.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Beratung muss auf ein medizinisches Problem zielen. Eine Empfehlung zur allgemeinen Umstellung der Essgewohnheiten genügt meist nicht. Deutlich bessere Chancen bestehen, wenn ein Arzt, eine Ärztin, ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin den Zusammenhang zwischen Befund und Beratungsbedarf dokumentiert.

Besonders relevante Konstellationen

  • Kaubeschwerden nach Zahnersatz oder Implantatversorgung
  • Wundheilung nach oralchirurgischen Eingriffen
  • Eingeschränkte Nahrungsaufnahme wegen Schmerzen oder Druckstellen
  • Mangelernährung oder Gewichtsverlust
  • Begleiterkrankungen mit ernährungsmedizinischem Bezug
  • Schwierigkeiten bei der Anpassung an neue Essgewohnheiten nach einer Versorgung

Wer überhaupt zuständig sein kann

Die Krankenkasse ist nicht immer der einzige mögliche Kostenträger. Je nach Befund kommen mehrere Wege infrage. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Ausgangslage, bevor wir einen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen.

Anleitung
1Wir lassen den medizinischen Bedarf ärztlich oder zahnärztlich bestätigen.
2Wir beschreiben die Beschwerden und die Auswirkung auf Essen, Kauen oder Gewicht möglichst genau.
3Wir holen einen Kostenvoranschlag oder eine Leistungsbeschreibung der Ernährungsberatung ein.
4Wir reichen die Unterlagen bei der Krankenkasse ein und bitten um schriftliche Entscheidung.
5Es wird geprüft die Begründung bei einer Ablehnung und legen fristgerecht Widerspruch ein, wenn die Erfolgsaussichten bestehen.

  • Gesetzliche Krankenkasse: Prüft Leistungen bei medizinischer Notwendigkeit und vorhandener Verordnungsfähigkeit.
  • Hausärztliche oder fachärztliche Verordnung: Kann eine wichtige Grundlage für die Prüfung sein.
  • Zahnärztliche Dokumentation: Hilft, wenn der Bedarf durch Kauprobleme, Prothesenprobleme oder Heilungsverlauf entstanden ist.
  • Zusatzversicherung: Übernimmt je nach Tarif bestimmte Beratungsleistungen oder Bausteine der Versorgung.

Gerade bei zahngesundheitlichen Themen ist die enge Abstimmung zwischen zahnärztlicher Behandlung und medizinischer Ernährungsberatung sinnvoll. So lässt sich besser belegen, warum die Maßnahme nicht nur hilfreich, sondern erforderlich ist.

So gehen wir bei einem Antrag sinnvoll vor

Ein sauberer Ablauf erhöht die Chance auf Bewilligung. Sinnvoll kann sein, strukturiert vorzugehen und alle Unterlagen früh zusammenzustellen. Dann lässt sich die medizinische Notwendigkeit besser darstellen.

  1. Wir lassen den medizinischen Bedarf ärztlich oder zahnärztlich bestätigen.
  2. Wir beschreiben die Beschwerden und die Auswirkung auf Essen, Kauen oder Gewicht möglichst genau.
  3. Wir holen einen Kostenvoranschlag oder eine Leistungsbeschreibung der Ernährungsberatung ein.
  4. Wir reichen die Unterlagen bei der Krankenkasse ein und bitten um schriftliche Entscheidung.
  5. Es wird geprüft die Begründung bei einer Ablehnung und legen fristgerecht Widerspruch ein, wenn die Erfolgsaussichten bestehen.

Hilfreich ist es, nicht nur allgemeine Diagnosen zu nennen, sondern die Folgen im Alltag zu beschreiben. Wer nach einer Versorgung bestimmte Lebensmittel nicht mehr verträgt oder nur noch eingeschränkt kauen kann, sollte das ausdrücklich darstellen. Genau solche Informationen zeigen, warum eine Beratung medizinisch relevant ist.

Welche Unterlagen die Entscheidung erleichtern

Je besser die Belege, desto leichter fällt die Prüfung. Wir sollten deshalb nicht nur einen Antrag schicken, sondern die medizinische Situation vollständig darstellen. Das spart Rückfragen und kann die Bearbeitung beschleunigen.

  • ärztliche oder zahnärztliche Bescheinigung
  • Diagnosen mit Bezug zur Ernährung
  • Beschreibung der Beschwerden und Einschränkungen
  • Plan der Ernährungsberatung oder Qualifikationsnachweis der beratenden Stelle
  • ggf. Befunde zu Untergewicht, Mangelzuständen oder Wundheilungsproblemen
  • Nachweise über vorausgegangene Behandlungen oder zahntechnische Maßnahmen

Bei Zahnersatz kann zusätzlich wichtig sein, ob die Kaufunktion vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt ist. Auch Druckstellen, Adaptionsprobleme oder Schmerzen beim Beißen gehören in die medizinische Darstellung, wenn sie den Ernährungsbedarf beeinflussen.

Wie wir bei einer Ablehnung weiter vorgehen

Wird die Leistung zunächst abgelehnt, ist das nicht das Ende des Weges. Wir sollten die Begründung genau lesen und prüfen, ob die Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit, die Zuständigkeit oder die Nachweise anders bewertet hat. Häufig lässt sich mit ergänzenden Unterlagen nacharbeiten.

Ein Widerspruch ist besonders dann sinnvoll, wenn die Ablehnung pauschal formuliert wurde oder die tatsächlichen Beschwerden nicht berücksichtigt wurden. Dann kann eine ergänzende Stellungnahme von Ärztin, Arzt, Zahnarzt oder Zahnärztin den Ausschlag geben. Auch eine präzisere Beschreibung des Zusammenhangs zwischen Ernährungsbedarf und gesundheitlicher Situation ist oft hilfreich.

Worauf es im Widerspruch ankommt

  • Frist einhalten
  • Ablehnungsgründe einzeln aufgreifen
  • medizinische Unterlagen ergänzen
  • den Zusammenhang zur Versorgung mit Zahnersatz oder zu begleitenden Beschwerden darlegen
  • eine erneute Prüfung schriftlich verlangen

Welche Rolle Zusatzversicherungen spielen können

Wenn die gesetzliche Kasse nicht leistet, kann eine private Zusatzversicherung im Einzelfall Entlastung bringen. Das hängt aber stark vom Tarif ab. Manche Policen erstatten Beratungsleistungen nur in klar umrissenen Gesundheitsbereichen, andere decken ernährungsmedizinische Angebote breiter ab.

Wir sollten deshalb vor Abschluss oder vor Inanspruchnahme genau prüfen, welche Voraussetzungen gelten. Relevant sind oft Rechnungsstellung, qualifizierte Beratung, ärztliche Veranlassung und eine tarifliche Begrenzung der Erstattung. Wer bereits einen Zahnersatz plant oder sich in einer laufenden Behandlung befindet, kann solche Leistungen früh in die Versorgung einbeziehen.

Warum die Abstimmung mit der zahnmedizinischen Behandlung wichtig ist

Ernährung und Zahnersatz hängen enger zusammen, als viele zunächst annehmen. Nach einer Versorgung müssen wir manchmal weiche Kost wählen, Reizungen vermeiden oder die Nährstoffzufuhr anpassen. Bei Implantaten kommen Heilungsphase und Schonung des Operationsgebietes hinzu. In solchen Situationen kann eine fachlich passende Beratung helfen, den Alltag besser zu organisieren und Komplikationen zu vermeiden.

Darum lohnt es sich, die Ernährungsfrage nicht isoliert zu betrachten. Wer medizinisch sinnvoll versorgt werden möchte, profitiert von einer abgestimmten Sicht auf Mundgesundheit, Kaufunktion und allgemeine Ernährung. Genau an dieser Schnittstelle setzen die erfolgversprechenden Wege zur Erstattung an.

Medizinische Einordnung und zahnärztliche Begründung

Wir sollten zunächst prüfen, ob die geplante Versorgung medizinisch begründet werden kann und nicht nur ästhetischen oder allgemeinen Vorsorgezwecken dient. Gerade bei Zahnersatz, Parodontitis, Implantatplanung oder einer komplexen Kaufunktionsstörung spielt die medizinische Dokumentation eine große Rolle. Eine Ernährungstherapie wird von vielen Kostenträgern nur dann geprüft, wenn sie eng mit einer behandlungsbedürftigen Erkrankung verknüpft ist und den Heilungsverlauf unterstützen soll.

Für die Bewertung zählt daher nicht allein die Empfehlung aus der Praxis, sondern die Nachvollziehbarkeit des Zusammenhangs zwischen Beschwerden, Diagnose und Behandlungsziel. Wir achten am besten darauf, dass die ärztliche oder zahnärztliche Einschätzung sauber beschreibt, weshalb die Beratung notwendig ist, welche Folgen ohne sie drohen und wie sie in das Gesamtkonzept eingebettet wird. Das ist besonders wichtig, wenn wir parallel über hochwertigen Zahnersatz nachdenken, weil Kauen, Verträglichkeit und Ernährungsumstellung oft zusammenhängen.

Formale Anforderungen der Kasse und typische Entscheidungswege

Die Krankenkassen prüfen Anträge häufig sehr unterschiedlich. Manche Stellen verlangen eine Verordnung, andere ein fachärztliches Attest oder ergänzende Befunde aus der Zahnmedizin. Entscheidend ist, dass wir die gewünschte Leistung eindeutig benennen und den medizinischen Nutzen nicht nur allgemein, sondern bezogen auf den Einzelfall darstellen.

Hilfreich ist es, die Unterlagen so aufzubauen, dass die Sachbearbeitung den Fall ohne Rückfragen nachvollziehen kann. Dazu gehören meist Diagnose, Ziel der Beratung, Umfang der Sitzungen, Qualifikation der Beraterin oder des Beraters sowie der Bezug zur laufenden Behandlung. Bei Zahnersatz kann es sinnvoll sein, den Zeitraum zwischen prothetischer Versorgung, Anpassungsphase und notwendiger Ernährungsumstellung zu erläutern.

  • Verordnung oder Empfehlung der behandelnden Praxis beifügen
  • Medizinische Diagnose und Symptome präzise benennen
  • Begründung für die Beratung im Zusammenhang mit der Gesamtbehandlung darstellen
  • Kostenplan und Leistungsumfang klar auflisten
  • Fristen der jeweiligen Kasse schriftlich festhalten

Zusammenarbeit zwischen Ernährungsberatung und prothetischer Versorgung

Bei Menschen mit geplantem oder bereits eingegliedertem Zahnersatz ist die Abstimmung zwischen zahnmedizinischer Versorgung und Ernährung häufig besonders wertvoll. Nach einer Versorgung mit Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten verändern sich Kaufähigkeit, Bissführung und manchmal auch die Verträglichkeit bestimmter Lebensmittel. Eine strukturierte Beratung kann dann helfen, den Alltag während der Eingewöhnung zu stabilisieren und unnötige Beschwerden zu vermeiden.

Wir sollten dabei darauf achten, dass die Beratung nicht als allgemeiner Wellness-Baustein erscheint, sondern als Teil eines medizinisch sinnvollen Gesamtkonzepts. Je besser dokumentiert ist, dass etwa Gewichtsverlust, Mangelernährung, Schluckprobleme, Diabetes oder eine eingeschränkte Mundsituation vorliegen, desto eher lässt sich eine Kostenübernahme sachlich begründen. Auch bei umfangreichen Rekonstruktionen des Gebisses kann das relevant sein, weil Anpassungen bei der Ernährung die Heilung und Belastbarkeit unterstützen können.

Praktische Wege bei einer Ablehnung

Wird ein Antrag abgelehnt, müssen wir nicht beim ersten Bescheid stehen bleiben. Zuerst geprüft wird die Begründung genau, denn oft fehlt nicht die grundsätzliche Zuständigkeit, sondern eine ausreichende medizinische Dokumentation oder ein eindeutig formulierter Leistungsbezug. In solchen Fällen hilft ein ergänzendes Attest meist mehr als ein allgemeiner Hinweis auf Beschwerden.

Auch eine erneute Einreichung mit zusätzlicher Begründung kann sinnvoll sein, wenn der erste Antrag zu knapp war oder die Beratung nur grob beschrieben wurde. Wichtig ist, dass wir sachlich bleiben und jeden Punkt so aufbereiten, dass die Notwendigkeit nachvollziehbar wird. Bei komplexen Zahnersatzfällen kann es außerdem sinnvoll sein, den Bezug zur geplanten Weiterbehandlung zu betonen, etwa wenn die Ernährungssituation die Anpassung eines Implantats, einer Teilprothese oder einer Vollversorgung beeinflusst.

  1. Bescheid vollständig lesen und Ablehnungsgrund markieren
  2. Fehlende Befunde oder Stellungnahmen nachreichen
  3. Den medizinischen Nutzen der Beratung neu und klar darstellen
  4. Falls nötig, eine erneute Prüfung oder ein Widerspruchsverfahren einleiten
  5. Bei unklaren Konstellationen eine unabhängige Beratung einholen

Welche Argumente bei besonderer Versorgungslage tragen können

Bei schwerer Beeinträchtigung der Kaufunktion, bei mehreren parallel laufenden Behandlungen oder bei erhöhter Anfälligkeit für Mangelzustände ist die Erfolgsaussicht häufig besser, wenn die Beratung eng mit dem Krankheitsbild verknüpft wird. Das gilt zum Beispiel bei älteren Menschen, bei stark eingeschränkter Nahrungsaufnahme, nach umfangreichen chirurgischen Eingriffen oder bei chronischen Erkrankungen, die den Ernährungsstatus belasten.

Wir sollten außerdem prüfen, ob die Beratung über die reine Auswahl von Lebensmitteln hinausgeht und wirklich einen therapeutischen Zweck erfüllt. Dazu kann etwa die Stabilisierung des Ernährungszustands gehören, die Anpassung an neue Kauverhältnisse oder die Vermeidung von Fehl- und Unterversorgung während der Umstellungsphase. Gerade bei professionellem Zahnersatz ist dieser Übergang oft anspruchsvoll, weil nicht nur die Passform, sondern auch die Essgewohnheiten neu geordnet werden müssen.

In der Praxis sind häufig folgende Punkte hilfreich:

  • Nachweis einer diagnostizierten Erkrankung mit Ernährungsrelevanz
  • Dokumentierte Einschränkung beim Kauen oder Schlucken
  • Geplante oder laufende Versorgung mit Zahnersatz
  • Risiko für Gewichtsverlust, Mangelversorgung oder Komplikationen
  • Empfehlung durch eine fachlich passende Behandlerin oder einen Behandler

Saubere Kommunikation mit Praxis, Kasse und Beratungsstelle

Wir kommen meist schneller ans Ziel, wenn alle Beteiligten dieselbe medizinische Linie verfolgen. Deshalb sollte die Zahnarztpraxis wissen, dass die Beratung beantragt wird, und gegebenenfalls in der Dokumentation auf die Ernährungsproblematik eingehen. Ebenso hilfreich ist eine klare Rückmeldung der Beratungsstelle, welche Inhalte geplant sind und warum sie aus therapeutischer Sicht erforderlich erscheinen.

Für die Kasse zählt letztlich die Plausibilität des Gesamtbilds. Je klarer Diagnosen, Behandlungsziele und Zuständigkeiten zusammenpassen, desto besser lässt sich die Übernahme begründen. Das gilt besonders dann, wenn wir neben der Ernährung auch über langlebigen, funktionellen Zahnersatz nachdenken und die Versorgung nicht isoliert betrachten, sondern als Teil der gesundheitlichen Stabilisierung.

So behalten wir den Überblick:

  • Alle medizinischen Unterlagen in einer Reihenfolge sammeln
  • Rückfragen der Kasse zeitnah und schriftlich beantworten
  • Den Zusammenhang zwischen Zahnersatz und Ernährung in einem Satz klar benennen
  • Leistungsumfang und Kostenträger vor Beginn der Beratung klären
  • Bei Unsicherheiten fachliche Unterstützung nutzen

FAQ

Wann lohnt sich ein neuer Antrag bei der Krankenkasse?

Ein neuer Antrag lohnt sich, sobald sich die medizinische Begründung verbessert hat oder zusätzliche Unterlagen vorliegen. Das gilt etwa nach einer ausführlicheren zahnärztlichen Einschätzung, einem fachärztlichen Befund oder einer klareren Dokumentation des Zusammenhangs zwischen Beschwerden und der geplanten Versorgung.

Welche Unterlagen sind für die Kostenübernahme besonders wichtig?

Wichtig sind vor allem ein schlüssiger Befund, ein detaillierter Behandlungsplan und eine ärztliche Begründung, die den medizinischen Bedarf verständlich macht. Ergänzend helfen Röntgenbilder, Verlaufskontrollen, Vorbefunde und Nachweise über bereits ausgeschöpfte Maßnahmen.

Kann eine Ablehnung trotz medizinischer Beschwerden rechtlich angreifbar sein?

Ja, denn eine Ablehnung ist nicht automatisch endgültig. Es wird geprüft dann, ob die Begründung der Kasse vollständig ist, ob medizinische Aspekte übersehen wurden und ob der Widerspruch mit fachlichen Stellungnahmen gestützt werden kann.

Wie gehen wir vor, wenn die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt?

Dann vergleichen wir die zugesagte Leistung mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf. Häufig lässt sich klären, ob ein höherer Zuschuss, eine Nachbewilligung oder eine ergänzende private Absicherung in Betracht kommt.

Welche Rolle spielt der Unterschied zwischen zahnmedizinischer und ernährungsbezogener Beratung?

Die Krankenkasse bewertet in der Regel nicht den allgemeinen Ratgebercharakter, sondern den medizinischen Nutzen. Deshalb ist wichtig, dass die Beratung eng an eine Erkrankung, eine Therapie oder eine geplante zahnmedizinische Versorgung anknüpft und nicht nur allgemeinen Präventionszwecken dient.

Gibt es Fälle, in denen Zusatzversicherungen hilfreicher sind als die gesetzliche Kasse?

Ja, besonders dann, wenn die gesetzliche Kasse keinen oder nur einen begrenzten Zuschuss vorsieht. Zusatzversicherungen können je nach Tarif Beratung, Vor- und Nachsorge oder einzelne Bausteine einer umfassenderen Versorgung besser abdecken.

Wie schnell sollten wir nach einer Ablehnung reagieren?

Wir sollten die Frist aus dem Bescheid sofort prüfen und die Unterlagen zeitnah ordnen. Ein zügiges Vorgehen ist wichtig, damit medizinische Argumente, ergänzende Atteste und mögliche Alternativen rechtzeitig eingereicht werden können.

Was tun wir, wenn die Kasse Nachfragen zu den Angaben stellt?

Dann beantworten wir die Fragen vollständig und vermeiden Lücken in der Darstellung. Häufig hilft es, die Rückmeldung der Kasse mit einer ergänzenden Stellungnahme des behandelnden Teams zu verbinden, damit der medizinische Zusammenhang klarer wird.

Kann eine zweite ärztliche Einschätzung die Chancen verbessern?

Ja, besonders wenn die erste Begründung der Kasse zu knapp ausgefallen ist oder unterschiedliche Beurteilungen im Raum stehen. Eine zweite fachliche Einschätzung kann den Bedarf an Beratung, Anpassung oder Begleitung nachvollziehbarer machen.

Welche Fehler sollten wir beim Antrag vermeiden?

Wir sollten unvollständige Unterlagen, unklare Formulierungen und rein allgemeine Begründungen vermeiden. Ebenso wichtig ist es, die Anfrage sauber auf den medizinischen Anlass, den geplanten Zahnersatz und den tatsächlichen Behandlungsbedarf abzustimmen.

Fazit

Auch wenn die Krankenkasse eine Ernährungsberatung zunächst nicht bewilligt, gibt es mehrere Wege zur Kostenübernahme oder zu einer verbesserten Teilfinanzierung. Entscheidend sind eine saubere medizinische Begründung, vollständige Unterlagen und ein Vorgehen, das zur zahnmedizinischen Situation und zum gewünschten Zahnersatz passt. So erhöhen wir die Chancen auf eine tragfähige Lösung deutlich.

Checkliste
  • Kaubeschwerden nach Zahnersatz oder Implantatversorgung
  • Wundheilung nach oralchirurgischen Eingriffen
  • Eingeschränkte Nahrungsaufnahme wegen Schmerzen oder Druckstellen
  • Mangelernährung oder Gewichtsverlust
  • Begleiterkrankungen mit ernährungsmedizinischem Bezug
  • Schwierigkeiten bei der Anpassung an neue Essgewohnheiten nach einer Versorgung

Grundlagen und weiterführende Quellen

Diese offiziellen und verbraucherorientierten Stellen helfen bei der aktuellen Einordnung. Für den persönlichen Fall sind Zahnarztpraxis, Krankenkasse oder Versicherung maßgeblich.

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Redaktionshinweis

Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bieten keine individuelle zahnmedizinische Beratung, keine Diagnose, keine Behandlungsplanung und keine persönliche Versicherungs- oder Finanzberatung. Bei Beschwerden, Schmerzen, Fragen zum Heil- und Kostenplan oder vor verbindlichen Entscheidungen sollten Sie eine Zahnarztpraxis, Ihre Krankenkasse, Ihre Zahnzusatzversicherung oder eine geeignete Beratungsstelle einbeziehen.

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