Festzuschuss nach Befundklasse: Warum nicht die Wunschversorgung zählt
Worauf es beim Festzuschuss wirklich ankommt Beim Festzuschuss für Zahnersatz zählt nicht zuerst die gewünschte Versorgung, sondern der zahnärztlich festgestellte Befund. Entscheidend ist also, welche Lücke, welcher Defekt oder welcher Funktionsverlust vorliegt und welche Regelversorgung dafür vorgesehen ist. Der Zuschuss der Krankenkasse knüpft an diesen Befund an, nicht an die … Weiter