Warum eine Planänderung ohne neue Genehmigung riskant sein kann
Eine wesentliche Änderung am genehmigten Heil- und Kostenplan sollte vor ihrer Umsetzung erneut mit der Krankenkasse abgestimmt werden. Maßgeblich ist, ob sich Befund, geplante Versorgung, Festzuschuss oder abrechnungsrelevante Leistungen ändern. Beginnt die abweichende Behandlung ohne Klärung, kann die Krankenkasse die Leistung anders beurteilen oder Nachweise verlangen; für Sie entsteht dann …
