Festzuschuss für Implantat: Warum die Kasse nicht das Implantat bezahlt

Lesedauer: 14 Min
Aktualisiert: 3. Juni 2026 20:05

Wenn wir einen Zahn verlieren, denken wir zunächst an die Implantatlösung – jene moderne Methode, die einen echten Zahnersatz im Kiefer verankert. Doch bei der Kostenfrage folgt oft die Ernüchterung: Die gesetzliche Krankenkasse trägt nicht den vollen Betrag, sondern leistet nur einen festen Zuschuss. Dieser Artikel erklärt Ihnen, warum das so ist und wie Sie mit dieser Realität umgehen können.

Die Grundstruktur: Festzuschuss statt Volltarif

Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten bei Zahnersatz nach einem Festzuschuss-Modell. Das bedeutet: Die Kasse zahlt nicht die gesamte Rechnung des Zahnarztes, sondern einen prozentual festgelegten Anteil. Bei Implantaten liegt dieser Satz aktuell bei etwa 50 Prozent der Kosten für eine sogenannte „wirtschaftlich angemessene“ Versorgung.

Hier liegt bereits der erste Knackpunkt: Die Krankenkasse definiert, was sie als „wirtschaftlich angemessen“ einstuft. Ein hochwertiges Implantat mit Keramikkrone kann deutlich teurer sein als der Standardansatz, den die Kasse als Maßstab nimmt. Sie zahlt dann nur auf Basis ihrer Kostenberechnung – nicht auf Basis Ihrer tatsächlichen Rechnung.

Warum Implantate nicht wie klassischer Zahnersatz behandelt werden

Implantate unterscheiden sich fundamental von Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz. Sie erfordern einen chirurgischen Eingriff, spezielle Materialien und oft Zusatzbehandlungen wie Knochenaufbau. Die Kasse ordnet Implantate nicht unter die „notwendige Regelversorgung“ ein, sondern behandelt sie wie eine Privatleistung mit Zuschuss.

Besonders wichtig zu verstehen: Der Implantatkörper selbst – das Schraubenelement aus Titan – wird von der Krankenkasse nicht als Kassenleistung anerkannt. Sie zahlt allenfalls für die Krone auf dem Implantat und auch das nur, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kostenverteilung in der Praxis

Stellen Sie sich vor, ein vollständiges Implantat kostet 2.500 Euro (Implantat, Abutment, Krone). Die Kasse berechnet intern einen Festzuschuss für Zahnersatz in dieser Zahnsituation. Dieser könnte beispielsweise 800 Euro betragen. Sie zahlen dann als Patient 1.700 Euro selbst – egal, wie viel Ihr Zahnarzt in Wirklichkeit berechnet hat.

Der Grund für diesen Unterschied liegt in der Gesetzgebung: Implantate gelten als „Privatleistung“, auch wenn Sie gesetzlich versichert sind. Die Kasse gewährt einen Festzuschuss aus Solidarität, übernimmt aber nicht die vollständigen Kosten, wie sie es bei anderen Versorgungen täte.

Befund und Heil- und Kostenplan als Schlüssel

Bevor ein Implantat gesetzt wird, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). In diesem Plan wird die geplante Versorgung aufgeschlüsselt und mit Kostenschätzungen versehen. Sie sollten diesen Plan immer einreichen, bevor mit der Behandlung begonnen wird.

Erst wenn die Krankenkasse den HKP genehmigt hat, wissen Sie verbindlich, wie viel Zuschuss Sie erhalten und welcher Eigenanteil auf Sie zukommen wird. Ohne diese Genehmigung können Sie unangenehme Überraschungen erleben.

  • Reichen Sie den HKP ein und warten Sie auf die schriftliche Zusage der Kasse
  • Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt, ob er die festgesetzte Summe akzeptiert oder höher kalkuliert
  • Holen Sie bei Bedarf ein zweites Angebot ein, um Kosten zu vergleichen
  • Fragen Sie gezielt nach Alternativen (Brücke, Prothese), um Ihre Optionen zu kennen

Unterschied zwischen Regelversorgung und Privatleistung

Es ist entscheidend zu verstehen, dass Zahnersatz in zwei Kategorien fällt. Die Regelversorgung deckt die Kosten ab, die die Kasse als notwendig einstuft – etwa eine Zahnbrücke, um eine Lücke zu schließen. Implantate hingegen zählen nicht zur Regelversorgung, auch wenn sie die bessere medizinische Lösung darstellen.

Das heißt nicht, dass Implantate verboten sind oder dass Sie sie nicht bekommen können. Sie können sich immer für ein Implantat entscheiden – Sie müssen dann aber damit rechnen, dass Sie einen großen Teil selbst tragen.

Der Bonuseffekt: Zahnzusatzversicherung als Lösung

Wer sich bereits früher eine Zahnzusatzversicherung geholt hat, kann vom Versicherungsschutz profitieren. Gute Zusatzversicherungen übernehmen 50 bis 80 Prozent der Implantatskosten. Ohne Zusatzversicherung fallen Sie in die Eigenverantwortung zurück.

Falls Sie noch nicht versichert sind und ein Implantat benötigen, ist es leider zu spät. Zahnzusatzversicherungen zahlen in der Regel nicht für Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits empfohlen oder begonnen wurden. Hier hilft oft nur Zahnarzt-Finanzierung oder eine private Rücklagenbildung.

Sparbeitrag und Wartezeiten nutzen

Manche Zahnzusatzversicherungen haben Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen. Wenn Sie merken, dass ein Implantat notwendig werden könnte, lohnt sich ein frühzeitiger Abschluss. Auch wenn Sie nicht sofort eine Behandlung benötigen, sammelt sich durch eine gute Police Absicherung an.

Die Crux: Versicherungen schließen Vorschäden aus und überprüfen Ihren aktuellen Zahnstatus. Wer mit kaputten oder fehlenden Zähnen eine Zusatzversicherung sucht, wird oft abgelehnt oder mit Ausschlüssen belastet.

Finanzierungsmöglichkeiten am Zahnarztstuhl

Viele Zahnpraxen bieten Ratenzahlungen oder Finanzierungen über Kreditpartner an. Diese ermöglichen es Ihnen, die Kosten auf mehrere Monate zu verteilen, ohne alles auf einmal zahlen zu müssen. Lesen Sie die Bedingungen genau durch – manche Finanzierungsangebote beinhalten Zinsen, andere nicht.

Auch Zahnarzt-Vergleichsportale können zeigen, dass die Kosten regional unterschiedlich ausfallen. Ein Implantat bei Zahnarzt A kostet möglicherweise deutlich weniger als bei Zahnarzt B. Das macht es sinnvoll, mehrere HKPs einzuholen und zu vergleichen.

Die Rolle des privat Versicherten

Privatversicherte haben es oft einfacher: Ihre Versicherung akzeptiert Implantate eher als Kassenleistung und zahlt entsprechend höhere Anteile. Trotzdem sollte auch hier der HKP eingereicht werden, um die Kostenübernahme zu prüfen.

Gesetzlich Versicherte, die sich später privat versichern möchten, müssen wissen: Ein fehlender oder geschädigter Zahn zählt als Vorschaden und wird oft ausgeschlossen oder nur mit Einschränkung versichert.

Alternativen zum Implantat überdenken

Nicht jede Zahnlücke muss mit einem Implantat gelöst werden. Eine Brücke oder eine Teilprothese können sinnvolle und kostengünstigere Alternativen sein. Die Kasse trägt hier einen deutlich höheren Prozentsatz, weil diese Versorgungen zur Regelbehandlung gehören.

Eine Brücke ist schneller eingesetzt, erfordert keinen Knochenaufbau und wird zu 50 bis 60 Prozent von der Kasse getragen (je nach Bonuseffekt und Versorgungsumfang). Eine Teil- oder Vollprothese ist noch günstiger, aber ästhetisch und funktional oft weniger komfortabel.

Mit Ihrem Zahnarzt sollten Sie alle drei Varianten durchsprechen und die Vor- und Nachteile beleuchten – nicht nur finanziell, sondern auch medizinisch und funktional.

Zahnstaffeln und Bonuseffekte erhöhen den Kassenanteil

Wer regelmäßig zur Zahnarzt-Vorsorge geht und dies in seinem Bonusheft dokumentiert, kann den Zuschuss erhöhen. Eine zahngesunde Vorsorge über fünf Jahre kann den Zuschuss um 20 Prozent erhöhen, über zehn Jahre sogar um 30 Prozent.

Das bedeutet konkret: Ein Festzuschuss von 800 Euro kann durch gute Bonusdokumentation auf 1.000 Euro oder 1.040 Euro steigen. Das hilft, reduziert aber nicht das Kernproblem, dass der Implantatkörper selbst nicht bezuschusst wird.

Auslandszahnbehandlung als Kostensenker

Manche Patienten weichen in Länder wie Ungarn, Tschechien oder Litauen aus, wo Implantate deutlich günstiger sind. Die Kasse zahlt auch hier Ihren Festzuschuss – allerdings oft nicht den vollen deutschen Satz, sondern berechnet nach lokalen Kosten in dem Land.

Achten Sie bei Auslandszahnbehandlung auf Qualitätsstandards und Gewährleistungsregelungen. Ein billiges Implantat ist kein Segen, wenn es nach zwei Jahren ausfällt und Sie keine Garantie haben.

Die klare Antwort auf die Frage

Um es direkt zu sagen: Die Krankenkasse bezahlt nicht das gesamte Implantat, weil Implantate nicht zur Regelversorgung gehören. Sie gelten als Privatleistung, die über den Standard hinausgeht. Die Kasse zahlt einen Festzuschuss, der sich nach wirtschaftlichen Maßstäben richtet, nicht nach den tatsächlichen Kosten in Ihrer Zahnpraxis.

Das System funktioniert so, um die Beitragssätze zu stabilisieren und alle Versicherten gleich zu behandeln. Wer eine Privatleistung wie ein Implantat in Anspruch nimmt, trägt dafür auch einen wesentlichen Teil der Kosten selbst – es sei denn, eine Zusatzversicherung springt ein oder Sie nutzen Zahlungsoptionen, die der Zahnarzt anbietet.

Wie der Festzuschuss bei Implantaten berechnet wird

Wir müssen zunächst verstehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht nach dem Prinzip der vollständigen Kostenübernahme arbeitet. Stattdessen orientiert sich die Leistung an einem festgelegten Betrag pro Lücke und Patient. Dieser Festzuschuss wird unabhängig davon gewährt, ob Sie sich für ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese entscheiden. Die Kasse zahlt denselben Betrag – egal welche Lösung Sie wählen.

Das bedeutet für Sie praktisch: Entscheiden Sie sich für die kostengünstigere Regelversorgung (etwa eine Zahnbrücke), erhalten Sie den vollen Zuschuss und zahlen weniger Eigenanteil. Wählen Sie das hochwertigere Implantat, bleibt der Kassenanteil gleich. Die Differenz zwischen Implantat-Gesamtkosten und Festzuschuss ist Ihre private Eigenleistung.

Die Rolle des Bonusregisters und Zahnzusatzversicherung

Eines der wirksamsten Instrumente, um Ihre Gesamtbelastung zu senken, ist ein vollständig gepflegtes Bonusregister. Wir empfehlen Ihnen, mindestens zehn Jahre ohne unterbrochene Zahnarztbesuche nachzuweisen – idealerweise sogar 20 Jahre. Mit diesem Nachweis erhöht sich Ihr Festzuschuss um 20 bis 30 Prozent. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihren Eigenanteil aus und reduziert diesen spürbar.

Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob eine Zahnzusatzversicherung für Sie sinnvoll ist. Diese private Absicherung kann 50 bis 80 Prozent der implantologischen Kosten erstatten – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Wichtig: Versicherungen mit Wartezeiten oder Regelungen für bereits bestehende Zahnmängel erfordern eine vorausschauende Planung. Wer weiß, dass ein Implantat notwendig sein wird, sollte eine Zusatzversicherung möglichst früh abschließen, bevor der Zahnverlust in Behandlung geht.

Zahnersatz im Ausland als Sparoption

Viele Patienten entdecken für sich die Möglichkeit, die Implantate im Ausland setzen zu lassen. Länder wie Ungarn, Polen oder die Türkei bieten hochwertige zahnmedizinische Behandlungen zu deutlich niedrigeren Kosten an. Durch diese Option können Gesamtkostenersparnisse von 40 bis 60 Prozent erreicht werden, ohne dass Sie dabei Qualität einbüßen.

Allerdings müssen Sie organisatorisch einiges beachten: Mehrere Reisen sind erforderlich (Diagnostik, Implantation, Eingliederung), und die Kommunikation mit dem ausländischen Zahnmediziner sollte zuverlässig erfolgen. Zudem benötigen Sie bei der Rückkehr einen deutschen Zahnarzt, der die Nachversorgung übernimmt. Ihr Zahnarzt hier vor Ort sollte Implantate fremder Kollegen betreuen können – nicht alle Praxen sind dazu bereit. Klären Sie dies vorab.

Der Heil- und Kostenplan als Verhandlungsbasis

Vor jeder Implantatbehandlung müssen Sie einen Heil- und Kostenplan einreichen. Dies ist nicht nur eine Formalität – dieser Plan ist Ihre Verhandlungsgrundlage. Darin werden die genauen Kosten pro Position aufgeschlüsselt, und die Kasse teilt Ihnen mit, wie viel sie beisteuert.

In diesem Moment können Sie auch noch Einspruch erheben oder Alternativen anfragen. Manche Krankenkassen genehmigen höhere Zuschüsse, wenn medizinische Gründe vorliegen (etwa bei sehr breitem Knochendefekt oder ungünstiger Anatomie). Lassen Sie den Plan prüfen, bevor Sie unterschreiben. Besonders wichtig: Erkundigen Sie sich, ob Ihre Kasse eventuell eine abweichende Versorgung (ADV) anerkennt – diese kann in seltenen Fällen höhere Zuschüsse ermöglichen.

Finanzierungsoptionen und Ratenzahlungen nutzen

Viele Zahnarztpraxen bieten Finanzierungslösungen an, um die Belastung zu verteilen. Über externe Kreditgeber oder praxiseigene Ratenpläne können Sie die Eigenanteile in monatliche Raten aufteilen. Dies ermöglicht es Ihnen, die Behandlung durchzuführen, ohne die gesamte Summe sofort tragen zu müssen.

Bevor Sie sich für eine Finanzierung entscheiden, vergleichen Sie die Zinssätze und Laufzeiten. Einige Zahnarztpraxen arbeiten mit zinslosen Finanzierungspartnern zusammen – das kann erheblich sparen. Lassen Sie sich auch die Option einer Teilbehandlung erklären: Manchmal ist es wirtschaftlicher, zunächst eine Brücke zu wählen und später auf ein Implantat zu wechseln, wenn die finanzielle Situation sich verbessert hat.

Medizinische Gründe für abweichende Versorgungen

Nicht in allen Fällen ist die Regelversorgung medizinisch ausreichend. Wenn beispielsweise der Kieferknochen für eine Brücke zu wenig Substanz hat, oder wenn mehrere nebeneinander liegende Zähne fehlen, kann ein Implantat die bessere Lösung sein. In solchen Situationen müssen Sie einen begründeten Antrag auf abweichende Versorgung stellen.

Der Zahnarzt dokumentiert die medizinischen Gründe, und die Krankenkasse prüft die Begründung. Wird der Antrag genehmigt, kann der Festzuschuss höher ausfallen. Dies ist jedoch kein Automatismus – die medizinische Notwendigkeit muss eindeutig nachgewiesen werden. Ästhetische Gründe allein reichen für eine abweichende Versorgung nicht aus.

Lückenprobleme und Ersatzoptionen abwägen

Jede Zahnlücke erfordert eine individuelle Bewertung. Eine fehlende Backenzahn stellt andere Anforderungen als ein fehlender Schneidezahn. Für sichtbare Bereiche wünschen sich Patienten oft aus ästhetischen Gründen ein Implantat, während die Kasse möglicherweise eine Brücke als ausreichend einstuft.

Wir empfehlen, offen mit Ihrem Zahnarzt zu sprechen: Welche Lösung ist für Ihre Kausituation medizinisch sinnvoll? Wie lange halten die einzelnen Optionen? Was kostet jede Variante nach Abzug des Festzuschusses? Manchmal lohnt sich ein Implantat trotz Mehrkosten, weil die Langlebigkeit besser ist als bei einer Brücke.

Zahnzusatzversicherung nachträglich prüfen

Falls Sie noch keine Versicherung haben, können Sie in vielen Fällen trotzdem einen Vertrag abschließen – auch wenn bereits Zahnbehandlungen stattgefunden haben. Es gibt Versicherer mit flexibleren Ausschlussregelungen. Allerdings sinkt die Leistung oder es gelten Wartezeiten, wenn der Behandlungsbedarf bereits erkannt war. Dennoch: Selbst eine später abgeschlossene Zusatzversicherung kann einen erheblichen Teil der Implantatkosten tragen.

Lesen Sie die Bedingungen genau. Manche Policen erstatten nur prozentual (50–80 %), andere zahlen bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Achten Sie auch auf Leistungsgrenzen pro Jahr und auf die Frage, ob die Implantation selbst oder nur die Krone erstattet wird.

Knochenaufbau und weitere Zusatzkosten berücksichtigen

Ein oft unterschätztes Thema ist der Knochenaufbau. Viele Patienten haben zu wenig Kieferknochen für ein Implantat. In diesem Fall ist ein sogenannter Knochenaugmentation oder ein Sinuslift nötig. Diese Verfahren sind eigenständige Leistungen und werden von der Krankenkasse nicht erstattet – sie sind reine Privatleistungen.

Dies kann die Gesamtkostenbelastung erheblich erhöhen. Daher sollte der Zahnarzt im Beratungsgespräch diese Zusatzkosten bereits kommunizieren. Fragen Sie nach dem genauen Umfang der Diagnostik und ob Knochenaufbau wahrscheinlich ist. Manche Zahnarztpraxen bieten modifizierte Implantattechniken an, die weniger Knochenvolumen benötigen – dies kann eine Alternative sein.

Regelmäßige Zahngesundheit als langfristige Investition

Wir möchten Sie ermutigen, regelmäßig zur Prophylaxe zu gehen und Ihre Zähne optimal zu pflegen. Dies mag zunächst nicht direkt mit Ihrem Implantat zu tun haben – doch es wirkt sich langfristig aus. Ein gepflegtes Bonusregister erhöht Ihren Festzuschuss deutlich. Zudem senken Sie damit das Risiko für weitere Zahnverluste.

Patienten, die zweimal jährlich zur Kontrolle kommen und professionelle Zahnreinigungen in Anspruch nehmen, haben über Jahrzehnte nicht nur weniger Zahnprobleme, sondern profitieren auch von höheren Versicherungsleistungen. Dies ist eine Investition, die sich mehrf

Häufig gestellte Fragen zum Festzuschuss bei Implantaten

Kann ich meinen Festzuschuss bei mehreren Implantaten nutzen?

Ja, der Zuschuss der Krankenkasse wird für jedes Implantat einzeln berechnet. Benötigen Sie mehrere Implantate, addieren sich die Festzuschüsse entsprechend. Allerdings gilt pro Kiefer eine bestimmte Höchstgrenze für die Förderung, sodass Sie sich vorab bei Ihrer Kasse informieren sollten, wie viele Implantate bezuschusst werden.

Zahle ich privat weniger, wenn ich mehrere Implantate einsetzen lasse?

Viele Zahnärzte gewähren bei umfangreicheren Behandlungen prozentuale Rabatte auf die Eigenanteile. Besprechen Sie dies offen im Gespräch oder fragen Sie nach Staffelungen für mehrere Implantate. Der endgültige Preis hängt auch von der Implantatmarke und dem Aufwand ab.

Welche Rolle spielt die Bonusuntersuchung bei der Kassenförderung?

Regelmäßige Zahnarztbesuche, die mit dem Bonusheft dokumentiert sind, führen zu höheren Festzuschüssen – bei lückenloser Teilnahme über fünf Jahre um 20 Prozent, über zehn Jahre um 30 Prozent. Diese Steigerung wird auf den Basisschuss angerechnet und reduziert damit Ihren privaten Eigenanteil.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung noch abschließen, wenn bereits ein Zahndefekt besteht?

Das hängt vom Abschluss-Zeitpunkt ab. Versicherer verlangen bei Versicherungsbeginn eine Erklärung zum Zahnbestand. Ist der fehlende oder stark geschädigte Zahn bereits dokumentiert, lehnen viele Anbieter die Leistung für diesen Zahn ab oder erheben Zuzahlungen. Je früher Sie eine Zusatzversicherung abschließen, desto besser ist der Schutz.

Wie wirkt sich eine private Zahnzusatzversicherung auf meinen Eigenanteil aus?

Eine gute Zahnzusatzversicherung mit implantatgerechtem Tarif erstattet zusätzlich zum Festzuschuss der Kasse bis zu 60 oder 80 Prozent der Restkosten. Dies reduziert Ihren finalen Eigenanteil erheblich. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob Implantate vollständig oder mit Wartefrist versichert sind.

Kann die Krankenkasse die Ablehnung eines Implantats begründen?

Ja, die Kasse muss ihre Entscheidung im Heil- und Kostenplan schriftlich erläutern. Gründe können etwa medizinische Kontraindikationen, ein zu schlechter Kieferknochen oder andere Faktoren sein. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen und den Befund durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen.

Wie lange dauert die Genehmigung des Heil- und Kostenplans für ein Implantat?

Die Krankenkasse hat gesetzlich zwei Wochen Zeit, um über den Plan zu entscheiden. In der Praxis dauert es häufig drei bis vier Wochen. Reklamationen oder fehlende Unterlagen können den Prozess verzögern. Notwendige Knochenaufbaumaßnahmen werden separat eingereicht und genehmigt, was die Gesamtdauer verlängert.

Was kostet die Beratung beim Zahnarzt vor der Implantatplanung?

Eine ausführliche Beratung mit Befundaufnahme ist bei seriösen Zahnärzten kostenfrei oder wird mit wenigen Euro berechnet. Die Erstellung des Heil- und Kostenplans selbst ist ebenfalls kostenlos, wenn er zur Vorlage bei der Krankenkasse benötigt wird. Aufwendige 3D-Diagnostik wie CT-Aufnahmen können Eigenkosten verursachen, werden aber oft mit späteren Kassenleistungen verrechnet.

Fazit

Wir haben Sie durch alle wesentlichen Aspekte geführt: Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist ein verlässlicher, aber begrenzter Kostenträger für zahnmedizinischen Zahnersatz, nicht für die Implantatbehandlung selbst. Durch Bonusleistungen, eine frühzeitig abgeschlossene Zusatzversicherung und das Einreichen eines vollständigen Heil- und Kostenplans können Sie Ihre Eigenbelastung deutlich senken. Besprechen Sie alle Schritte transparent mit Ihrer Zahnarztpraxis und Ihrer Krankenkasse – so treffen Sie die beste Entscheidung für Ihre Zahngesundheit und Ihren Geldbeutel.

Checkliste
  • Reichen Sie den HKP ein und warten Sie auf die schriftliche Zusage der Kasse
  • Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt, ob er die festgesetzte Summe akzeptiert oder höher kalkuliert
  • Holen Sie bei Bedarf ein zweites Angebot ein, um Kosten zu vergleichen
  • Fragen Sie gezielt nach Alternativen (Brücke, Prothese), um Ihre Optionen zu kennen

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Redaktionshinweis

Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bieten keine individuelle zahnmedizinische Beratung, keine Diagnose, keine Behandlungsplanung und keine persönliche Versicherungs- oder Finanzberatung. Bei Beschwerden, Schmerzen, Fragen zum Heil- und Kostenplan oder vor verbindlichen Entscheidungen sollten Sie eine Zahnarztpraxis, Ihre Krankenkasse, Ihre Zahnzusatzversicherung oder eine geeignete Beratungsstelle einbeziehen.

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