Krankenkasse wechseln während Zahnersatz: Welche Kasse zuständig ist

Lesedauer: 14 Min
Aktualisiert: 4. Juni 2026 07:55

Wenn Sie sich während einer laufenden Zahnersatzbehandlung entschließen, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, entsteht oft Unsicherheit über die Kostenbeteiligung und die Verantwortlichkeiten. Wir klären Sie auf, was Sie rechtlich beachten müssen und wie die Kostenübernahme in solchen Situationen funktioniert.

Die gesetzliche Regelung beim Kassenwechsel

Das deutsche Sozialversicherungssystem regelt den Wechsel zwischen Krankenkassen durch klare, bindende Vorschriften. Sie können Ihre Krankenkasse monatlich zum Ende eines Kalendermonats wechseln – allerdings mit einer Frist von zwei Wochen zum Kündigungstermin. Ein Wechsel ist immer dann möglich, wenn Sie diese Frist einhalten, unabhängig davon, ob gerade eine Zahnbehandlung läuft.

Der entscheidende Punkt: Welche Kasse für eine Zahnersatzleistung bezahlt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Zahnersatz-Planung und nicht nach dem aktuellen Kassenwechsel. Das bedeutet, dass die Kasse, bei der Sie versichert waren, als der Zahnarzt die Behandlung veranlasst hat, grundsätzlich zuständig bleibt – selbst wenn Sie inzwischen zu einer anderen Kasse gewechselt haben.

Wer trägt die Kosten: die alte oder die neue Kasse?

Das Kostenübernahmeverfahren orientiert sich an einem bewährten System: Die Krankenkasse, bei der die Zahnersatzbehandlung geplant wurde, leistet die vereinbarte Beteiligung. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Moment während der Behandlung der Kassenwechsel vollzogen wird.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass die neue Kasse automatisch die Kosten übernehmen müsse. Das ist falsch. Die neue Kasse ist nicht verpflichtet, Zahnersatzmaßnahmen zu bezuschussen, die vor dem Wechsel veranlasst wurden. Sie können zwar zum Behandlungsteam wechseln, aber nicht die Kostenverantwortung: Die alte Kasse bleibt hier der Vertragspartner des Zahnarztes.

Der Kostenübernahmebescheid: Ein zentrales Dokument

Vor jeder professionellen Zahnersatzbehandlung erstellt die zuständige Krankenkasse einen sogenannten Kostenübernahmebescheid. Dieses Dokument benennt die voraussichtlichen Kosten und die prozentuale Beteiligung der Kasse. Dieser Bescheid bindet die ausstellende Kasse an ihre Zusage – unabhängig von später erfolgten Kassenwechseln.

Wenn Sie also vor Ihrem Wechsel einen Kostenübernahmebescheid Ihrer alten Kasse haben, ist diese Versicherung weiterhin verpflichtet zu zahlen. Ihre neue Kasse wird auf Anfrage bestätigen können, dass Sie für diesen Fall nicht leistungspflichtig ist. Dies schafft Klarheit und verhindert, dass Sie in Zweifelsfällen zwischen zwei Kassen hin und her verwiesen werden.

Praktische Schritte beim Kassenwechsel während laufender Behandlung

Damit der Prozess reibungslos abläuft, sollten Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:

  • Informieren Sie Ihren Zahnarzt zeitnah über den geplanten Kassenwechsel. Der Zahnarzt muss die alte Krankenkasse für die Abrechnung korrekt benennen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen Kostenübernahmebescheid der alten Kasse vorliegen haben, bevor diese Versicherung endet.
  • Teilen Sie dem Zahnarztstab mit, wann Ihr neuer Versicherungsschutz beginnt. Dadurch können Abrechnungsfristen korrekt dokumentiert werden.
  • Reichen Sie die Kostenübernahmebescheinigung bei Ihrem Zahnarzt ein – diese wird meist für die Behandlung hinterlegt.
  • Überprüfen Sie nach Abschluss der Behandlung die Abrechnungsdokumente, um sicherzustellen, dass die alte Kasse als Kostenträger aufgeführt ist.

Zahnzusatzversicherungen und der Wechsel

Viele Patienten haben neben der gesetzlichen Krankenkasse auch eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Hier gelten andere Regeln: Die Zusatzversicherung ist ein eigenständiger Vertrag und nicht zwingend an die gesetzliche Krankenkasse gebunden. Vor dem Wechsel sollten Sie klären, ob Ihre private Zahnzusatzversicherung Zahnersatz-Leistungen während einer laufenden Behandlung abdeckt und ob ein Kassenwechsel deren Leistungsumfang beeinflusst.

Falls Sie parallel eine Zusatzversicherung haben, bedeutet das oft: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ihren Anteil, und die Zusatzversicherung ergänzt diesen Betrag. Bei einem Kassenwechsel ändert sich zwar die Stamm-Versicherung, aber Ihre Zusatzversicherung bleibt in der Regel bestehen und leistet weiterhin nach ihren vereinbarten Bedingungen.

Besonderheiten bei privater Krankenversicherung

Sollten Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln oder umgekehrt, gelten abweichende Regeln. Ein Wechsel in die private Versicherung ist nicht monatlich möglich und unterliegt strengeren Fristen. Zudem haben private Versicherer eigene Tarifpakete und Leistungsgrenzen bei Zahnersatz. In diesem Fall sollten Sie vorab mit Ihrer privaten Versicherung klären, wie laufende Zahnbehandlungen berücksichtigt werden und ob diese Leistung anerkannt wird.

Was tun bei Unstimmigkeiten zwischen den Kassen?

Gelegentlich kommt es vor, dass beide Kassen auf die jeweils andere verweisen oder unklar ist, wer zahlen soll. In solchen Fällen ist Ihr Zahnarzt der ideale Ansprechpartner – er hat Erfahrung damit, diese Fragen zu klären und kann oft direkt mit den Versicherungen kommunizieren. Gleichzeitig können Sie selbst bei Ihrer alten Krankenkasse schriftlich nachfragen, dass die Zahnersatzleistung unter Vorlage des Kostenübernahmebescheids übernommen wird, auch wenn Sie inzwischen woanders versichert sind.

Dokumentieren Sie alle Schreiben und Bestätigungen. Dies ist wichtig, falls es später zu Verzögerungen oder Streitigkeiten bei der Kostenerstattung kommt. Eine schriftliche Bestätigung der alten Kasse, dass sie für die Zahnersatzbehandlung leistungspflichtig ist, ist das beste Mittel gegen Unstimmigkeiten.

Finanzielle Auswirkungen und Zuschusshöhe

Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst Zahnersatz nach einem Festzuschuss-System. Das bedeutet: Alle gesetzlichen Kassen zahlen einen festen Prozentsatz der Behandlung (aktuell 50 bis 65 Prozent, je nach Bonusregelung). Diese Quote bindet sich an den Kostenübernahmebescheid zum Zeitpunkt der Veranlassung.

Wenn Sie nach dem Kassenwechsel feststellen, dass eine neue Kasse einen höheren Zuschuss hätte gewährt, hilft leider nur ein Gespräch mit der alten Kasse – die bleibt Ihr Vertragspartner. Ein rückwirkender Wechsel der leistungspflichtigen Kasse ist in der Regel nicht möglich. Dies ist ein weiterer Grund, bereits vor dem Kassenwechsel alle Zahnersatz-Planungen abzustimmen.

Neubeginn nach dem Kassenwechsel: Zähne sanieren ohne alte Verpflichtungen

Sobald Sie bei der neuen Krankenkasse versichert sind, können Sie – falls medizinisch nötig – neue Zahnersatz-Maßnahmen veranlassen. Diese werden dann von der neuen Kasse nach deren eigenen Richtlinien bezuschusst. Die neue Kasse ist nicht an die Bescheide der alten Kasse gebunden. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, parallel mehrere Zahnersatz-Therapien zu planen, wenn diese zeitlich nach dem Wechsel veranlasst wurden.

Hier empfiehlt sich ebenfalls: Besprechen Sie mit dem Zahnarzt und Ihrer neuen Krankenkasse, was in welcher zeitlichen Reihenfolge sinnvoll ist. So können Sie strukturiert Ihre zahnliche Gesundheit wiederherstellen, ohne dass alte Versicherungsfragen in den Weg kommen.

Checkliste: Das sollten Sie vor und während des Kassenwechsels beachten

  • Informieren Sie den Zahnarzt spätestens zwei Wochen vor dem Kassenwechsel.
  • Besorgen Sie sich einen aktuellen Kostenübernahmebescheid von Ihrer alten Kasse.
  • Klären Sie mit der neuen Kasse ab, ob diese Zahnersatz übernimmt, die vor dem Wechsel geplant wurden – üblicherweise nicht.
  • Speichern Sie alle Dokumente ab und fertigen Sie Kopien von Kostenübernahmebescheiden an.
  • Fragen Sie nach, welche Leistung Ihre alte Kasse konkret übernehmen wird.
  • Nach Behandlungsende: Kontrollieren Sie die Abrechnungsbelege auf korrekte Kostenträger-Angaben.

Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse

Der Wechsel der Krankenkasse während einer Zahnersatzbehandlung ist rechtlich möglich und ändert die Kostenzuständigkeit nicht. Die Kasse, die den Kostenübernahmebescheid erteilt hat, bleibt auch dann Kostenträger, wenn Sie später wechseln. Dies schützt Sie vor unerwarteten Lücken bei der Finanzierung Ihrer Zahnersatz-Therapie und sorgt für Planungssicherheit. Wichtig ist nur, dass Sie transparent mit Ihrem Zahnarzt kommunizieren und alle Bescheide dokumentieren. So werden Sie vermeiden, dass Versicherungsfragen den Behandlungsablauf verzögern oder gar unterbrechen.

Die Rolle des Kostenübernahmebescheids bei der Kassenwahl

Der Kostenübernahmebescheid ist das Fundament Ihrer zahnmedizinischen Planung. Dieses Dokument legt fest, welche Kasse für welche Leistungen aufkommt – und diese Bindung bleibt bestehen, auch wenn Sie zwischenzeitlich die Versicherung wechseln. Wir empfehlen Ihnen, diesen Bescheid vor jedem Wechsel sorgfältig zu studieren, denn er enthält nicht nur die bewilligte Summe, sondern auch Informationen darüber, wie lange die Gültigkeit andauert.

Besonders wichtig ist der Stichtag in diesem Bescheid. Liegt dieser vor Ihrem Wechseldatum, behält Ihre alte Kasse die Verantwortung für die bereits geplante Behandlung – unabhängig davon, wann die tatsächliche Umsetzung stattfindet. Dies kann für Sie finanziell erhebliche Konsequenzen haben, da die neue Kasse möglicherweise andere Zuschussregelungen anwendet oder sogar höhere Eigenanteile verlangt.

Timing: Der entscheidende Faktor beim Wechsel

Das Zeitfenster zwischen Behandlungsplanung und Kassenwechsel bestimmt maßgeblich, wie Ihre Kosten verteilt werden. Wir möchten Ihnen hier ein klares Bild vermitteln: Wenn Sie bereits einen Kostenübernahmebescheid erhalten haben und dann die Kasse wechseln, gilt in aller Regel die Kasse als zuständig, die den Bescheid ausgestellt hat.

Umgekehrt können Sie auch von einem Wechsel profitieren. Wenn Sie noch keinen Bescheid bei Ihrer aktuellen Kasse eingereicht haben und unmittelbar danach zur neuen Kasse wechseln, beantragen Sie die Leistungen dort neu. In diesem Fall wendet die neue Kasse ihre eigenen Leistungssätze an – diese können günstiger oder ungünstiger ausfallen als bei der alten Kasse. Der Umstand, dass Sie vorher anderswo versichert waren, spielt dabei keine Rolle.

Zahnersatz nach Wechsel: Neue Bewilligung, neue Chancen

Ein oft übersehener Aspekt ist die Neuplanung zahnmedizinischer Leistungen nach einem Kassenwechsel. Viele Menschen gehen davon aus, dass ihre Zahnbehandlung automatisch in Ihrem neuen Vertrag weiterläuft – das ist jedoch nicht der Fall. Jede Krankenkasse prüft Ihren Fall eigenständig und kann zu anderen Ergebnissen kommen als die vorherige Versicherung.

Wir raten Ihnen, unmittelbar nach dem Wechsel einen neuen Termin mit Ihrem Zahnarzt zu vereinbaren. Bei diesem Besuch sollte der Zahnarzt eine aktuelle Befunduntersuchung durchführen und einen neuen Kostenübernahmebescheid bei Ihrer neuen Krankenkasse einreichen. Dies ist deshalb sinnvoll, weil Sie unter Umständen von besseren Zuschussbedingungen, aktualisierten Tarifleistungen oder Bonusprogrammen profitieren können, die Ihre alte Kasse nicht bot.

Der Umgang mit laufenden Behandlungen und Zahlungsansprüchen

Sollten Sie bereits in Zahnbehandlung sein und möchten die Kasse wechseln, müssen wir Sie auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Zahnärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen zunächst mit derjenigen Kasse abzurechnen, die zum Zeitpunkt der Behandlung zuständig war. Ein nachträglicher Wechsel zur neuen Kasse ist nicht möglich – die alte Versicherung zahlt die anfallenden Kosten, selbst wenn Sie bereits gekündigt haben.

Das bedeutet in der Praxis: Wenn Ihr Zahnarzt die Präparation einer Krone noch unter Ihrer alten Versicherung durchführt und Sie danach kündigen, wird die alte Kasse die entsprechende Rechnung begleichen. Erst für die nächsten Behandlungsschritte (beispielsweise die Anfertigung und der Eingang des Zahnersatzes) können Sie mit Ihrer neuen Kasse abrechnen – sofern diese einen entsprechenden Kostenübernahmebescheid bewilligt hat.

Übergangsfragen beim Versichererwechsel klären

Zwischen dem Kündigungsdatum bei der alten Kasse und dem Beginn der Versicherung bei der neuen Kasse kann es zu Lücken kommen – besonders, wenn Sie die Kündigung nicht rechtzeitig einreichen. Wir empfehlen Ihnen, diese Übergangsfrist aktiv zu planen und mit beiden Versicherungen Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass es keine Zeiträume gibt, in denen Sie ohne Schutz dastehen.

Falls während dieser Übergangsfrist zahnmedizinische Notfälle auftreten, sollten Sie sofort mit Ihrer neuen Krankenkasse kommunizieren. Viele Kassen haben Notfallregelungen, die es ermöglichen, akute Behandlungen zu bezahlen, auch wenn der reguläre Versicherungsschutz erst später einsetzt. Dokumentieren Sie alle Schritte schriftlich und heben Sie Bestätigungsschreiben auf.

Zahnzusatzversicherung und der Wechsel: Bruchstellen vermeiden

Wer neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, muss beim Kassenwechsel besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Die Zahnzusatzversicherung ist ein separater Vertrag und unterliegt anderen Kündigungs- und Wechselfristen. Es ist möglich – ja, sogar wahrscheinlich –, dass Sie die Zusatzversicherung bei einem Kassen­wechsel neu abschließen müssen, da viele Zusatzversicherer ihre Angebote an bestimmte Krankenkassen binden.

Ein weiterer kritischer Punkt: Manche Zahnzusatzversicherungen haben Wartezeiten oder Zahnstaffeln, die bei einem neuen Abschluss von vorne beginnen. Das bedeutet, dass Sie unmittelbar nach einem Kassenwechsel möglicherweise keinen vollständigen Versicherungsschutz für Zahnersatz erhalten. Planen Sie daher frühzeitig und informieren Sie sich bei Ihrer neuen Kasse, welche Zusatzversicherer mit ihr kooperieren und wie schnell Sie Versicherungsschutz aufbauen können.

Abweichungen bei Materialwahl und Zahnersatztypen

Verschiedene Krankenkassen haben unterschiedliche Regelungen bezüglich der Materialwahl bei Zahnersatz. Eine Kasse könnte die Standardversorgung mit einem Zahnersatz aus bestimmtem Material voll bezuschussen, während eine andere Kasse mehr oder weniger großzügige Zuschüsse vorsieht. Gerade bei Fragen wie „Zahlt die neue Kasse für eine Keramikkrone oder nur für Metall?“ kann es zu erheblichen Eigenanteilen kommen.

Unser Rat: Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt vor dem Kassenwechsel ein detailliertes Kostenschätzerlebnis geben, das zeigt, wie Ihre alte Kasse die geplante Behandlung finanziert. Reichen Sie danach – nach dem Wechsel – einen neuen Antrag bei der neuen Kasse ein und vergleichen Sie die Zuschussangebote. Manchmal lohnt sich ein Wechsel finanziell enorm, manchmal entstehen aber auch höhere Eigenanteile.

Dokumentation und Kommunikation: Die beste Absicherung

Wenn wir mit Ihnen durchgehen, worauf Sie beim Wechsel achten sollten, steht an erster Stelle die schriftliche Dokumentation. Halten Sie alle Bescheide, Anträge und Korrespondenz mit beiden Krankenkassen auf. Dies ist wichtig, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt – etwa weil eine Kasse behauptet, nicht zuständig zu sein, während die andere das ebenfalls abstreitet.

Kommunizieren Sie mit Ihrem Zahnarzt transparent über Ihren Kassenwechsel. Der Zahnarzt muss wissen, wann Sie die Kasse gewechselt haben und an wen er die Abrechnung für welche Leistungen senden soll. Ebenso wichtig ist es, dass Sie Ihren Zahnarzt fragen, ob er mit Ihrer neuen Krankenkasse eine Vereinbarung hat und unter welchen Bedingungen. Manche Zahnärzte sind mit einzelnen Krankenkassen nicht vernetzt, was zu Verzögerungen oder höheren Eigenanteilen führen kann.

Problematische Szenarien und wie Sie diese vermeiden

Ein häufiges Szenario tritt auf, wenn Patienten ohne Kostenübernahmebescheid in Zahnbehandlung gehen. Sie zahlen zunächst selbst, versprechen sich, einen Antrag einzureichen – und wechseln dann die Kasse. Das ist problematisch, weil Ihre neue Kasse für bereits erbrachte Leistungen normalerweise nicht aufkommt. Sie müssen deshalb unbedingt alle zahnmedizinischen Maßnahmen genehmigen lassen, bevor Sie diese durchführen.

Ein anderes Szenario: Sie kündigen Ihre alte Kasse fristlos und melden sich sofort bei einer neuen Kasse an, ohne dass eine Überlappung der Versicherungszeiten geregelt ist. In diesem Fall können Behandlungen, die während dieser Lücke begonnen wurden, zu Problemen führen, da unklar ist, welche Kasse zuständig ist. Um dies zu vermeiden, kündigen Sie immer mit angemessener Frist und überprüfen Sie die Versicherung für den Folgetag

Häufig gestellte Fragen zum Kassenwechsel bei Zahnersatz

Kann ich meine Krankenkasse wechseln, wenn eine Zahnbehandlung bereits begonnen hat?

Ja, Sie können Ihre Krankenkasse auch während laufender zahnärztlicher Behandlungen wechseln. Der Zeitpunkt des Wechsels hat jedoch Auswirkungen darauf, welche Kasse für die Kostenübernahme zuständig ist und wie die Abrechnung erfolgt. Wichtig ist, dass Sie den Wechsel frühzeitig mit beiden Kassen absprechen.

Muss die alte Kasse weiterhin für bereits genehmigte Zahnersatzmaßnahmen aufkommen?

Die Regel lautet: Welche Kasse zuständig ist, hängt davon ab, wann der Kostenübernahmebescheid erteilt wurde. War die alte Krankenkasse zum Zeitpunkt der Genehmigung noch Ihre Versicherungsträgerin, trägt sie die Kosten für die genehmigte Maßnahme – unabhängig davon, wann die Behandlung tatsächlich durchgeführt wird. Dies ist ein wichtiger Schutzfaktor für Sie als Versicherte.

Was passiert mit meinem Zuschuss, wenn ich die Kasse wechsle?

Der Zuschuss der neuen Kasse berechnet sich ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft bei dieser Kasse neu. Vorherige Leistungen und Bonusregelungen der alten Kasse können dabei verloren gehen. Manche Krankenkassen berücksichtigen jedoch vorhandene Kostenübernahmebescheide, sodass Sie nicht doppelt zahlen müssen.

Brauche ich einen neuen Kostenvoranschlag nach dem Kassenwechsel?

In den meisten Fällen können Sie den bestehenden Kostenvoranschlag weiternutzen, wenn der Zahnersatz bereits genehmigt ist. Die neue Kasse wird diesen jedoch überprüfen und möglicherweise neu bewerten. Ein neuer Voranschlag ist notwendig, wenn die Behandlung nach dem Kassenwechsel erst noch begonnen wird.

Kann mein Zahnarzt den Wechsel ablehnen oder blockieren?

Nein, Ihr Zahnarzt kann einen Kassenwechsel nicht verhindern oder blockieren. Er muss die Behandlung mit Ihrer neuen Krankenversicherung fortsetzen oder abrechnen. Allerdings sollten Sie Ihren Zahnarzt frühzeitig über den geplanten Wechsel informieren, damit dieser die notwendigen Unterlagen vorbereiten kann.

Wie lange dauert es, bis die neue Kasse Zahnersatz genehmigt?

Die Genehmigungsdauer beträgt in der Regel drei bis vier Wochen ab Einreichung des Kostenvoranschlags. In dieser Zeit kann Ihr Zahnarzt die Behandlung üblicherweise noch nicht beginnen. Manche Kassen bearbeiten Anträge schneller, wenn Sie einen bestehenden Kostenvoranschlag vorlegen.

Kann ich während einer laufenden Zahnersatzbehandlung zu einer privaten Krankenkasse wechseln?

Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, jedoch mit einigen Besonderheiten verbunden. Die private Kasse erkennt frühere Leistungen der gesetzlichen Versicherung oft nicht an, und Sie zahlen möglicherweise ab dem Zeitpunkt des Wechsels privat mit. Beraten Sie sich mit Ihrer privaten Kasse, bevor Sie den Wechsel vollziehen.

Was sollte ich im Schreiben an die neue Kasse unbedingt erwähnen?

Teilen Sie mit, dass Sie während einer Zahnbehandlung wechseln, und reichen Sie alle vorhandenen Kostenvoranschläge, Kostenübernahmebescheide und Arztberichte der alten Kasse ein. So kann die neue Kasse die Situation schnell einordnen und die Entscheidung zur Übernahme treffen, ohne dass es zu Verzögerungen in Ihrer Behandlung kommt.

Fazit

Der Wechsel der Krankenkasse während einer laufenden Zahnersatzbehandlung ist grundsätzlich möglich und stellt kein unüberwindliches Hindernis dar. Entscheidend für die Kostenübernahme ist der Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung erteilt wurde – die zuständige Kasse wird diejenige sein, bei der Sie zum Zeitpunkt der Zusage versichert waren. Mit rechtzeitiger Information aller Beteiligten, sorgfältiger Dokumentation und frühzeitiger Absprache mit Zahnarzt und Versicherungen lassen sich finanzielle Überraschungen vermeiden und Ihre Zahnbehandlung läuft ohne administrative Störungen ab.

Checkliste
  • Informieren Sie Ihren Zahnarzt zeitnah über den geplanten Kassenwechsel. Der Zahnarzt muss die alte Krankenkasse für die Abrechnung korrekt benennen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen Kostenübernahmebescheid der alten Kasse vorliegen haben, bevor diese Versicherung endet.
  • Teilen Sie dem Zahnarztstab mit, wann Ihr neuer Versicherungsschutz beginnt. Dadurch können Abrechnungsfristen korrekt dokumentiert werden.
  • Reichen Sie die Kostenübernahmebescheinigung bei Ihrem Zahnarzt ein – diese wird meist für die Behandlung hinterlegt.
  • Überprüfen Sie nach Abschluss der Behandlung die Abrechnungsdokumente, um sicherzustellen, dass die alte Kasse als Kostenträger aufgeführt ist.

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Redaktionshinweis

Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bieten keine individuelle zahnmedizinische Beratung, keine Diagnose, keine Behandlungsplanung und keine persönliche Versicherungs- oder Finanzberatung. Bei Beschwerden, Schmerzen, Fragen zum Heil- und Kostenplan oder vor verbindlichen Entscheidungen sollten Sie eine Zahnarztpraxis, Ihre Krankenkasse, Ihre Zahnzusatzversicherung oder eine geeignete Beratungsstelle einbeziehen.

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