Zahnkrone Kosten mit Bonusheft: Wie hoch bleibt der Eigenanteil?

Lesedauer: 13 Min
Aktualisiert: 4. Juni 2026 14:42

Eine beschädigte oder erkrankte Zahnkrone erfordert häufig einen Zahnersatz. Wir informieren Sie darüber, welche finanzielle Belastung auf Sie zukommt und wie ein Bonusheft diese deutlich reduzieren kann. Die regelmäßige Dokumentation Ihrer Zahnarztbesuche lohnt sich erheblich – besonders beim Thema Zahnbehandlung.

Wie die Krankenkasse an den Kosten beteiligt ist

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt einen fixen Zuschuss zu Zahnersatz. Dieser Betrag orientiert sich an einem Regelwerk und deckt in der Regel etwa 50 Prozent der Kosten für eine Standardversorgung ab. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Krone und dem Material ab, das Ihr Zahnarzt verwendet.

Der restliche Betrag bleibt Ihre Eigenleistung. Das bedeutet: Je teurer die Zahnkrone, desto höher Ihr persönlicher Anteil. Allerdings gibt es ein wichtiges Instrument, mit dem Sie diese Lücke schließen können – das Bonusheft.

Das Bonusheft und seine Auswirkung auf Ihre Kostenübernahme

Das Bonusheft dokumentiert regelmäßige Zahnarztbesuche zur Kontrolle und Vorbeugung. Wer dieses Heft konsequent führt, erhält bei der Krankenkasse einen erhöhten Zuschuss. Ein lückenlos gepflegtes Bonusheft über fünf Jahre hinweg kann Ihren Kassenzuschuss um bis zu 20 Prozent angehoben, über zehn Jahre sogar um bis zu 30 Prozent. Das senkt Ihren Eigenanteil erheblich.

Allerdings gilt: Das Bonusheft muss vollständig ausgefüllt sein – lückenhafte Einträge führen nicht zum höheren Bonus. Manche Versicherte vernachlässigen dieses einfache, aber effektive Sparpotenzial.

Praktische Beispiele zur Kostenberechnung

Szenario 1: Zahnkrone ohne Bonusbonus

Die Gesamtkosten für eine Vollkeramikkrone betragen 800 Euro. Die Krankenkasse erstattet hier pauschal etwa 400 Euro (50 Prozent des Regelleistungssatzes). Ihr Eigenanteil liegt somit bei 400 Euro – Sie zahlen die Hälfte selbst.

Szenario 2: Mit einem gepflegten Bonusheft (ab fünf Jahren)

Bei derselben Krone mit 800 Euro Gesamtkosten erhöht sich der Kassenzuschuss durch den 20-prozentigen Bonus auf etwa 480 Euro. Ihr Eigenanteil sinkt damit auf 320 Euro. Sie sparen sich 80 Euro durch regelmäßige Kontrollbesuche.

Szenario 3: Mit maximalem Bonus (ab zehn Jahren)

Der 30-prozentige Bonus bedeutet einen Zuschuss von etwa 520 Euro bei gleicher Kronengröße. Sie zahlen nun nur noch 280 Euro selbst – eine Ersparnis von 120 Euro.

Diese Beispiele zeigen deutlich: Ein gepflegtes Bonusheft rechnet sich, besonders wenn Sie längerfristig damit rechnen, dass noch weitere Zahnbehandlungen erforderlich werden.

Verschiedene Kronenarten und ihre Kostenunterschiede

Der Eigenanteil hängt auch davon ab, welche Art von Zahnersatz Sie wählen. Die Krankenkasse erkennt unterschiedliche Behandlungskonzepte an und zahlt dafür verschiedene Beträge.

Anleitung
1Überprüfen Sie Ihr Bonusheft. Ist es vollständig? Gibt es Lücken? Falls ja, vereinbaren Sie unverzüglich einen Kontrolltermin mit Ihrem Zahnarzt, um fehlende Einträge nachzutragen.
2Informieren Sie sich über Ihre Versicherungsoption. Welche Zahnzusatzversicherung passt zu Ihnen? Nutzen Sie Online-Vergleichstools oder lassen Sie sich von Ihrer Kranken….
3Erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Fragen Sie Ihren Zahnarzt vor der Behandlung nach einem schriftlichen Leistungsplan. Darin sind die Gesamtkosten und der voraussicht….
4Klären Sie Erstattungsanteile ab. Reichen Sie Ihren Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein. So wissen Sie, welchen Betrag die Kasse zahlt.
5Prüfen Sie Finanzierungsmöglichkeiten. Falls der Eigenanteil zu hoch ist, bieten viele Zahnarztpraxen Ratenzahlungen oder Zahnersatz-Darlehen an.

Eine Metallkrone ist die Kassenstandard-Variante und wird am höchsten bezuschusst – Ihr Eigenanteil ist hier minimal. Eine Vollkeramikkrone ohne Metallkern kostet deutlich mehr und führt zu einem höheren Selbstbeteiligungsanteil. Verblendkronen (Metall mit Keramik-Fassade) liegen preislich dazwischen.

Bei der Wahl des Materials sollten Sie also Ihre finanzielle Situation und Ihre ästhetischen Ansprüche gegeneinander abwägen. Ihr Zahnarzt wird Sie über diese Unterschiede aufklären und gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung ermitteln.

Zusatzversicherungen und ihre Rolle

Viele Menschen schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, um ihre Eigenanteile zu senken. Diese private Versicherung ergänzt die Kassenleistung und übernimmt einen Großteil der restlichen Kosten. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Versicherungsvertrag – manche decken 50, 70 oder sogar 80 Prozent der vereinbarten Leistungen ab.

Der Vorteil ist klar: Mit Zusatzversicherung plus Bonusheft-Bonus können Sie Ihren Eigenanteil auf ein absolutes Minimum reduzieren. Allerdings gibt es bei neuen Versicherungen oft Wartezeiten und Deckungsgrenzen – nicht alle Maßnahmen werden sofort übernommen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen alten und neuen Verträgen. Wenn Sie bereits lange Kundin oder Kunde sind, können Sie von besseren Bedingungen profitieren. Ein Vergleich der verfügbaren Tarife lohnt sich, wenn Sie noch nicht versichert sind.

Schritt für Schritt: So optimieren Sie Ihren Kosteneinsatz

Um den Eigenanteil so gering wie möglich zu halten, folgen Sie dieser Vorgehensweise:

  1. Überprüfen Sie Ihr Bonusheft. Ist es vollständig? Gibt es Lücken? Falls ja, vereinbaren Sie unverzüglich einen Kontrolltermin mit Ihrem Zahnarzt, um fehlende Einträge nachzutragen.
  2. Informieren Sie sich über Ihre Versicherungsoption. Welche Zahnzusatzversicherung passt zu Ihnen? Nutzen Sie Online-Vergleichstools oder lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
  3. Erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Fragen Sie Ihren Zahnarzt vor der Behandlung nach einem schriftlichen Leistungsplan. Darin sind die Gesamtkosten und der voraussichtliche Eigenbeitrag aufgeschlüsselt.
  4. Klären Sie Erstattungsanteile ab. Reichen Sie Ihren Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein. So wissen Sie, welchen Betrag die Kasse zahlt.
  5. Prüfen Sie Finanzierungsmöglichkeiten. Falls der Eigenanteil zu hoch ist, bieten viele Zahnarztpraxen Ratenzahlungen oder Zahnersatz-Darlehen an.

Was geschieht, wenn Sie das Bonusheft nicht führen?

Ohne dokumentierte Vorsorgebesuche müssen Sie beim Kassenzuschuss mit Abschlägen rechnen. Statt 50 Prozent können es dann nur noch 30 oder 40 Prozent sein – das ist ein erheblicher Nachteil. Das System basiert auf dem Gedanken der Prävention: Wer regelmäßig zur Kontrolle geht, hat weniger Zahnprobleme und wird dafür belohnt.

Eine zweite Konsequenz ist psychologisch: Wer das Bonusheft nicht führt, besucht seinen Zahnarzt oft auch tatsächlich weniger häufig. Das führt zu späteren Diagnosen und damit zu aufwändigeren – und teureren – Behandlungen.

Besonderheiten bei bestimmten Zahnersatzarten

Nicht alle Zahnersatz-Varianten werden gleich behandelt. Implantate etwa sind teurer als Kronen, erhalten aber ähnliche Zuschussquoten. Brücken und Prothesen haben unterschiedliche Regelwerk-Sätze. Achten Sie darauf, dass Ihr Zahnarzt Ihnen die medizinische Notwendigkeit erläutert – nur dann erhalten Sie den vorgesehenen Zuschuss.

Manche Patienten berichten, dass sie sich für eine hochwertigere Lösung entscheiden möchten als die Kassenstandard-Variante. Das ist erlaubt, führt aber zu weiteren Mehrkosten auf Ihrer Seite. Diese lassen sich nicht durch das Bonusheft reduzieren, da der Kassenzuschuss auf dem Regelleistungssatz basiert.

Zahnbehandlung finanzieren: Alternativen zum reinen Eigenanteil

Nicht jeder kann die Eigenleistung sofort aus der Tasche zahlen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Wege, die Belastung zu verteilen. Viele Zahnarztpraxen arbeiten mit Kreditinstituten zusammen und bieten Ratenpläne an. Der Vorteil: Sie erhalten die notwendige Behandlung sofort und zahlen später in überschaubaren Raten.

Eine zweite Möglichkeit ist die Zahnersatz-Finanzierung über spezialisierte Anbieter. Diese funktionieren ähnlich wie ein Kredit, oft mit besseren Konditionen als ein klassisches Darlehen. Die Laufzeiten sind meist flexibel gestaltet.

Prüfen Sie auch, ob Sie Sozialleistungen beziehen. Unter Umständen gibt es Zuschüsse für Zahnbehandlung, wenn Ihr Einkommen niedrig ist. Manche Zahnärzte bieten auch Rabatte für Patienten ohne ausreichende Deckung an.

Die Rolle von Zahnersatzbegrenzungen und Jahresbudgets

Wir möchten Sie zunächst auf ein wichtiges Detail hinweisen, das viele Versicherte übersehen: Die gesetzliche Krankenkasse begrenzt ihre jährliche Kostenübernahme für Zahnersatz durch sogenannte Höchstbeträge und Jahresgrenzen. Das bedeutet, dass auch mit einem vollständig geführten Bonusheft nicht sämtliche Kosten einer aufwendigen Zahnkrone getragen werden. Diese Budgetgrenzen beeinflussen direkt, wie viel Sie am Ende selbst zahlen müssen – unabhängig davon, wie gewissenhaft Sie Ihre Zahnarzttermine wahrgenommen haben.

Die maximale Bezuschussung pro Kalenderjahr ist in der Regel festgelegt und variiert je nach Krankenkasse. Wenn mehrere Zahnersatzmaßnahmen gleichzeitig notwendig werden – etwa zwei Kronen in einem Jahr – können Sie schnell an diese Grenze stoßen. In solchen Fällen trägt Ihre Kasse nur bis zur vereinbarten Höchstgrenze bei, den Rest müssen Sie selbst finanzieren. Daher ist es sinnvoll, vor einer umfangreichen Zahnbehandlung bei Ihrer Versicherung nachzufragen, wie viel Budget Sie noch in diesem Jahr zur Verfügung haben.

Unterschiedliche Kostenübernahmesätze je nach Material und Zahnsituation

Nicht alle Zahnkronen werden gleich bezuschusst. Wir müssen hier zwischen verschiedenen Versorgungsarten unterscheiden, da die Krankenkasse je nach Material und Position im Mund unterschiedliche Prozentsätze festlegt. Eine vollständig verblendete Krone, die aus ästhetischen Gründen notwendig ist, wird oft großzügiger unterstützt als eine rein funktionale Stahlkrone. Hingegen gibt es für Frontzähne häufig bessere Zuschüsse, während Backenzähne teilweise nur mit einer einfacheren Basis-Versorgung bezuschusst werden.

Diese Differenzierung zwischen Standardversorgung und höherwertigen Alternativen hat direkten Einfluss auf Ihren Eigenanteil. Wenn Sie sich bewusst für ein Material oder ein Design entscheiden, das über die Kassenleistung hinausgeht, müssen Sie den Differenzbetrag vollständig selbst tragen. Ein Zahnarzt wird Sie vor Behandlungsbeginn über diese Unterschiede aufklären und Ihnen eine detaillierte Kostenschätzung geben, aus der eindeutig hervorgeht, welcher Betrag von der Kasse kommt und welcher privat bezahlt werden muss.

Die strategische Planung mehrerer Zahnersatzmaßnahmen

Wir empfehlen Ihnen, mehrere notwendige Zahnbehandlungen nicht willkürlich über mehrere Jahre zu verteilen, sondern zeitlich durchdacht zu planen. Wenn der Zahnarzt mehrere Kronen empfiehlt, kann es vorteilhaft sein, diese im selben Kalenderjahr durchführen zu lassen – besonders wenn Ihr Bonusheft vollständig gepflegt ist. Dadurch nutzen Sie die Jahresbudgetgrenzen optimal aus und vermeiden, dass Sie in mehreren Jahren über die Obergrenze hinaus private Kosten tragen.

Andererseits gibt es auch Szenarien, in denen eine zeitliche Streuung sinnvoll ist. Falls Sie beispielsweise bereits große Summen im laufenden Jahr für andere Zahnbehandlungen ausgegeben haben und nun an die Kassengrenze heranrücken, kann es wirtschaftlicher sein, eine zusätzliche Krone ins Folgejahr zu verschieben. Hier lohnt sich ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Zahnarzt und ggf. auch mit Ihrer Krankenkasse, um die beste Strategie für Ihre individuelle Situation zu ermitteln.

Übergangsregelungen und Bestandsschutz bei älteren Zahnersatzmaßnahmen

Ein Aspekt, den viele Versicherte nicht kennen: Wenn Sie bereits eine ältere Zahnkrone haben, die erneuert werden muss, gelten unter Umständen Übergangsregelungen. Eine bestehende Kronenversorgung, die ausfallsreif ist, wird oft besser bezuschusst als der Neuzustand dieser Krone damals. Das liegt daran, dass die Regelversorgung für bereits vorhandenen Zahnersatz teilweise großzügiger ist als für Neuversorgungen.

Wichtig ist hier der Zeitpunkt: Wenn Ihre alte Krone noch funktioniert, auch wenn sie kosmetisch unattraktiv ist, wird die Neuversorgung möglicherweise als ästhetische Verbesserung eingestuft und nicht vollständig bezuschusst. Sollte die Krone jedoch locker sitzen oder Risse aufweisen, wird sie meist als funktionsgestört eingestuft und die Krankenkasse beteiligt sich großzügiger an der Erneuerung. Auch hier lohnt sich vorab eine schriftliche Anfrage bei Ihrer Kasse mit Bildern oder Zahnärztlicher Stellungnahme.

Bonusheft-Lücken und ihre finanziellen Konsequenzen

Das Bonusheft ist ein zweischneidiges Schwert: Während eine lückenlose Dokumentation Ihre Zuschüsse erhöht, führt jede Fehlzeit zu spürbaren Einbußen. Wir möchten hier konkretisieren, wie sich mehrjährige Lücken auswirken. Wenn Sie beispielsweise zwei Jahre lang keinen Zahnarzt besucht haben und dann zur Kronenbehandlung kommen, sinkt die Kassenleistung erheblich – nicht nur um 5 oder 10 Prozent, sondern oft um ein Vielfaches.

Besonders ungünstig wirkt sich eine lange Unterbrechung aus, wenn Sie gerade eine teure Zahnersatzmaßnahme durchführen müssen. Ein Patient, der fünf Jahre lang nicht zur Kontrolle war, erhält möglicherweise nur noch 50 Prozent der regulären Leistung oder sogar weniger, während ein Versicherter mit lückenlosem Bonusheft vielleicht 75–80 Prozent erhält. Das kann bei einer Krone schnell einen dreistelligen Euro-Betrag Unterschied bedeuten. Falls Sie mehrere Jahre nicht bei Ihrem Zahnarzt waren, können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihr Bonusheft durch regelmäßige Kontrollbesuche wieder aufbauen – allerdings dauert das mehrere Jahre.

Private Zusatzversicherungen und ihre Entschädigungslogik

Viele Menschen versichern sich ergänzend privat ab, um die Lücke zwischen Kassenzuschuss und echten Kosten zu schließen. Doch auch hier gelten Regeln, die Ihr Eigenanteil erheblich beeinflussen können. Eine Zahnersatz-Zusatzversicherung wird nur greifen, wenn Sie sie bereits zu dem Zeitpunkt abgeschlossen haben, als die Zahnsituation festgestellt wurde – nicht erst nach dem ersten Zahnarztbesuch.

Außerdem zahlen diese Versicherungen oft nicht einfach die Differenz zwischen Kasse und Rechnung. Sie gewähren häufig einen pauschalen Erstattungssatz (etwa 70 oder 80 Prozent der gesamten Kosten) oder sie ersetzen nur die private Differenz zum Kassenstandard, nicht aber die Kassenleistung selbst. Manche Tarife deckeln auch die Jahresleistung oder haben Wartezeiten. Daher ist es wichtig, die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung genau zu kennen und mit dem tatsächlichen Leistungsumfang bei der Kronenplanung zu rechnen.

Notwendigkeit von Fachzahnarzt-Behandlungen und deren Kosteneinteilung

Wenn Ihre Zahnkrone durch einen Spezialisten wie einen Parodontologen oder Prosthodontisten gefertigt werden muss, kann das die Gesamtrechnung erheblich verändern. Die Krankenkasse erkennt zwar an, dass manche Fälle spezialisierte Behandlung erfordern, doch die Bezuschussung bleibt oft gleich wie bei einer standardmäßigen zahnärztlichen Versorgung. Den Aufpreis für spezialisierte Leistungen müssen Sie selbst tragen.

Dies ist besonders relevant, wenn ästhetische oder funktionale Besonderheiten vorliegen – etwa bei Frontzahnkronen nach einem Unfall oder bei komplexen Bissrelationen. Ein Spezialist wird zwar eine hochwertigere und präzisere Krone liefern, doch die Kasse kümmert sich um diese zusätzlichen Kosten nicht. Deshalb sollten Sie vor der Überweisung zu einem Spezialisten klären, ob die erhöhten Kosten wirklich notwendig sind oder ob eine Standardversorgung durch Ihren Hauszahnarzt medizinisch ausreichend wäre.

Rechnungslegung und Abschlagszahlungen während der Behandlung

Wir empfehlen Ihnen, die Art der Zahlungsabwicklung vor Behandlungsbeginn zu klären. Manche Zahnarztpraxen fordern Abschlagszahlungen oder Vorkasse, bevor die Krone überhaupt hergestellt ist. Das ist rechtlich zulässig, bietet Ihnen aber wenig Flexibilität. Seriöse Praxen stellen erst nach Abschluss der Behandlung eine Gesamtrechnung aus und klären vorab schriftlich, welche Summe die Krankenkasse übernimmt und welcher Betrag von Ihnen bezahlt werden muss.

Achten Sie darauf, dass der Zahnarzt bereits in der Kostenschätzung deutlich macht, welche Positionen die Kasse trägt und welche privat bezahlt werden. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können Ihre Finanzierung im Voraus planen. Falls die Praxis Abschlä

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zahnkrone und Bonusheft

Kann ich mein Bonusheft nachträglich einreichen, wenn ich die Zahnkrone bereits bezahlt habe?

In den meisten Fällen ist eine nachträgliche Geltendmachung des Bonus leider nicht möglich, da die Krankenkasse zum Zeitpunkt der Kostenübernahme bereits entschieden hat. Wir empfehlen Ihnen, das Bonusheft vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen oder es dem Zahnarzt zu Beginn der Behandlung auszuhändigen, damit dieser es der Abrechnung beifügen kann.

Welche Bonusstaffeln bieten die meisten Krankenkassen an?

Die Standard-Bonusstaffeln sehen typischerweise 20 Prozent Zuschuss nach einem Jahr, 30 Prozent nach zwei Jahren und 50 Prozent nach fünf Jahren vor. Einige Krankenkassen bieten zusätzlich einen erhöhten Bonus von bis zu 70 oder 75 Prozent bei besonders hohem Engagement in der Zahngesundheit an. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der genauen Staffelung.

Gilt das Bonusheft auch bei Implantaten oder nur bei Kronen?

Das Bonusheft gilt grundsätzlich für alle Formen von Zahnersatz, einschließlich Implantate, Brücken und Kronen. Die prozentuale Steigerung des Krankenkassenzuschusses bezieht sich auf die Regelleistung für diese Zahnersatzarten. Auch hier lohnt sich ein gepflegtes Bonusheft erheblich.

Was passiert mit meinem Bonus, wenn ich die Zahnarztpraxis wechsle?

Ihr Bonusheft bleibt gültig und anerkannt – es ist nicht an eine bestimmte Zahnarztpraxis gebunden. Sie können es jederzeit zu einer neuen Praxis mitnehmen und vorlegen. Wichtig ist nur, dass die Einträge lückenlos und korrekt dokumentiert sind.

Kann eine fehlende Vorsorgeuntersuchung meinen Bonus gefährden?

Ja, wenn Sie eine der jährlich empfohlenen Untersuchungen versäumen, kann dies zu Lücken im Bonusheft führen. Diese Lücken setzen die Staffel zurück – Sie verlieren dann Ihren angesammelten Bonus und müssen wieder bei 0 Prozent beginnen. Eine regelmäßige Vorsorge ist daher entscheidend.

Wie berechnet sich mein Eigenanteil genau, wenn der Zahnarzt eine teurere Krone empfiehlt?

Die Krankenkasse bezuschusst nur bis zu einer bestimmten Regelleistung, beispielsweise eine vollkeramische Krone mit 50 Prozent Bonus. Wählen Sie eine hochwertigere Variante, zahlen Sie den Mehrpreis vollständig selbst. Der Krankenkassenzuschuss berechnet sich immer auf Basis der günstigeren Regelleistung, nicht auf den Gesamtpreis.

Muss ich das Bonusheft bei jeder privaten Zusatzversicherung neu nachweisen?

Das hängt von den Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung ab. Viele Versicherer berücksichtigen ein lückenloses Bonusheft bei höheren Zuschüssen oder besseren Leistungen. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie den Versicherer, ob und wie Ihr Bonusheft dort anerkannt wird.

Ab wann kann ich mit dem Bonusheft starten, wenn ich vorher keine Zahnarztbesuche dokumentiert habe?

Sie können jederzeit mit dem Bonusheft neu beginnen – auch ohne Vorgeschichte. Ab dem ersten Eintrag wird die Staffel angerechnet. Allerdings dauert es dann fünf Jahre, bis Sie den maximalen Bonus von 50 oder 75 Prozent erreichen. Starten Sie daher so früh wie möglich.

Fazit

Das Bonusheft ist ein wirksames Instrument, um Ihre Zahlungen für Zahnersatz wie Kronen deutlich zu senken. Mit konsequenter Vorsorge können Sie den Krankenkassenzuschuss um ein Vielfaches erhöhen und damit Ihren Eigenanteil erheblich reduzieren. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Bonusheft ab sofort zu nutzen und regelmäßige Kontrolltermine wahrzunehmen – dies schützt nicht nur Ihre Zähne, sondern auch Ihren Geldbeutel beim nächsten Zahnersatz.

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Redaktionshinweis

Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bieten keine individuelle zahnmedizinische Beratung, keine Diagnose, keine Behandlungsplanung und keine persönliche Versicherungs- oder Finanzberatung. Bei Beschwerden, Schmerzen, Fragen zum Heil- und Kostenplan oder vor verbindlichen Entscheidungen sollten Sie eine Zahnarztpraxis, Ihre Krankenkasse, Ihre Zahnzusatzversicherung oder eine geeignete Beratungsstelle einbeziehen.

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