Zahnzusatzversicherung übernimmt 90 Prozent: Was heißt das genau?

Lesedauer: 14 Min
Aktualisiert: 4. Juni 2026 10:08

Wenn wir eine Zahnzusatzversicherung mit einer Erstattungsquote von 90 Prozent betrachten, stoßen wir auf eine vergleichsweise hohe Kostenübernahme. Doch diese Zahl allein sagt noch nicht aus, wie viel Geld Sie am Ende wirklich sparen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um die tatsächliche Leistung einer solchen Versicherung richtig einzuschätzen.

Die Bedeutung der Erstattungsquote verstehen

Eine Erstattungsquote von 90 Prozent bedeutet, dass die Versicherung 90 Prozent der Kosten für eine zahnmedizinische Behandlung übernimmt. Sie selbst zahlen dann die verbleibenden 10 Prozent. Klingt einfach – aber es gibt mehrere Ebenen, die Sie berücksichtigen müssen. Zunächst stellt sich die Frage, von welcher Kostenbasis diese 90 Prozent berechnet werden. Manche Versicherer orientieren sich an den Gebühren der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), andere rechnen nach den Kassengebühren ab. Je nachdem, welche Grundlage verwendet wird, können die tatsächlichen Erstattungen erheblich unterschiedlich ausfallen.

Unterschiedliche Kostenbasen führen zu unterschiedlichen Erstattungen

Wenn Sie einen hochwertigen Zahnersatz wünschen und ein renommierter Zahnarzt mit GOZ-Gebühren arbeitet, kann die Rechnung schnell fünfstellig werden. Angenommen, eine Implantatkrone kostet 2.500 Euro. Bei 90 Prozent Erstattung erhalten Sie 2.250 Euro zurück – und zahlen selbst 250 Euro. Doch wenn die Versicherung nur nach Kassengebühren erstattet, die deutlich niedriger ausfallen, kann Ihre Eigenbeteiligung überraschend hoch ausfallen. Ein Zahnarzt, der nach GOZ abrechnet, würde bei derselben Krone vielleicht 2.500 Euro fordern, von denen die Versicherung nur 900 Euro (Kassengebühr) zu 90 Prozent erstattet – also lediglich 810 Euro. Sie würde dann 1.690 Euro selbst tragen, obwohl die Versicherung im Vergleich zur Kassengebühr eine Quote von 90 Prozent anbietet.

Leistungsgrenzen und jährliche Maximalbeträge

Ein weiterer entscheidender Punkt sind die Leistungsgrenzen pro Jahr. Viele Versicherungen mit hoher Erstattungsquote setzen eine Obergrenze für die jährliche Erstattung fest – häufig zwischen 800 und 2.000 Euro pro Versicherungsjahr. Das bedeutet: Sobald dieser Betrag erreicht ist, zahlt die Versicherung keinen Euro mehr, unabhängig davon, wie viel von Ihrer Zahnbehandlung noch aussteht. Bei aufwendigen Behandlungen wie Implantaten, Brücken oder umfangreichen Sanierungen können diese Grenzen schnell überschritten sein.

Wartezeiten und Leistungsausschlüsse

Die meisten Zahnzusatzversicherungen mit hoher Erstattungsquote verknüpfen ihre Leistungen mit Wartezeiten. Typischerweise gelten drei bis vier Monate Wartezeit für allgemeine Zahnbehandlungen und sechs bis acht Monate für Zahnersatz wie Kronen und Brücken. Für Implantate liegt die Wartezeit oft bei zwölf Monaten. Das heißt: Selbst mit 90 Prozent Erstattungsquote können Sie die Leistung in den ersten Monaten nach Vertragsabschluss nicht in Anspruch nehmen, falls die Behandlung bereits notwendig war. Zusätzlich sind oft Zahnbehandlungen ausgeschlossen, die vor Versicherungsbeginn geplant oder begonnen wurden – selbst wenn Sie erst nach Vertragsstart durchgeführt werden.

Eigenbehalte und die wahre Kostenbeteiligung

Manche Versicherer mit hoher Quote kombinieren ihre Erstattung mit einem Selbstbehalt, einer Zuzahlung pro Behandlung oder einer prozentualen Eigenleistung. Angenommen, die Versicherung erstattet 90 Prozent, fordert aber einen Eigenanteil von 100 Euro pro Zahnersatz. Bei einer Rechnung von 1.500 Euro würde die Versicherung nicht 1.350 Euro, sondern nur 1.250 Euro (90 Prozent von 1.400 Euro) zahlen. In solchen Fällen liegt Ihre tatsächliche Belastung bei 250 Euro statt der erwarteten 150 Euro.

Die Rolle der Zahnreinigung und Prophylaxe

Hochwertige Tarife mit 90 Prozent Ersatz für Zahnersatz leisten oft weniger bei Zahnreinigung und Prophylaxe. Manche bieten hierfür nur 40 oder 50 Prozent Erstattung. Das ist wichtig zu wissen, denn regelmäßige professionelle Zahnreinigungen helfen, Zahnbehandlungen überhaupt erst zu vermeiden oder zu minimieren. Der maximale Nutzen einer Versicherung liegt also nicht nur in der hohen Quote für große Zahnersätze, sondern auch in der Unterstützung bei der Vorsorge.

Zahnbehandlungen, Zahnstein und allgemeine Zahnerhaltung

Für alltägliche Behandlungen wie Zahnsteinentfernung, Füllungen oder Wurzelbehandlungen bieten viele Tarife mit 90 Prozent Zahnersatz-Erstattung ebenfalls geringere Quoten an – oft zwischen 50 und 80 Prozent. Das ist nachvollziehbar aus Versicherer-Sicht, führt aber dazu, dass Sie bei Routinebehandlungen nicht die vollen 90 Prozent erhalten. Eine umfassende Analyse Ihres geplanten Versicherungstarifs sollte also alle Leistungsbereiche abdecken, nicht nur den Zahnersatz.

Wie sich die Versicherung auf verschiedene Szenarien auswirkt

Um das Ganze greifbar zu machen, schauen wir uns zwei typische Situationen an. Im ersten Fall benötigen Sie eine einzelne Zahnkrone. Der Zahnarzt rechnet nach GOZ mit 1.200 Euro ab. Die Versicherung übernimmt bei 90 Prozent Erstattung 1.080 Euro. Sie zahlen 120 Euro selbst – das ist tatsächlich sehr günstig. Hinzu kommen noch die Kosten für Zahnstein und Prophylaxe, die Sie mit weniger Prozent erstattet bekommen, was aber überschaubar bleibt.

Im zweiten Szenario benötigen Sie zwei Implantate mit Kronen und eine Brücke im Oberkiefer. Die Gesamtrechnung beläuft sich auf 8.000 Euro. Bei 90 Prozent Erstattung würde die Versicherung idealerweise 7.200 Euro übernehmen. Doch wenn die jährliche Leistungsgrenze bei 2.000 Euro liegt, erhalten Sie in diesem Jahr höchstens 2.000 Euro. Die restlichen 6.000 Euro müssen Sie selbst tragen oder auf das nächste Versicherungsjahr warten. In diesem Fall liegt Ihre tatsächliche Kostenbeteiligung bei 6.000 Euro, obwohl die Quote 90 Prozent beträgt.

Vergleich mit anderen Versicherungsquoten

Ein Tarif mit 90 Prozent Erstattung ist deutlich besser als einer mit 50 oder 75 Prozent – das ist klar. Allerdings ist auch der Versicherungsbeitrag für solche Tarife meist höher. Es lohnt sich, die monatliche Prämie gegen die möglichen Ersparnisse abzuwägen. Bei guter Zahngesundheit und keinem unmittelbaren Bedarf an Zahnersatz zahlen Sie über Jahre hinweg Beiträge, ohne große Leistungen zu erhalten. Umgekehrt: Wenn Sie bereits Zahnbehandlungen geplant haben, kann ein 90-Prozent-Tarif schnell rentabel sein – allerdings erst nach Ablauf der Wartezeiten.

Die Bedeutung der Vertragsbedingungen im Detail

Bevor Sie einen Versicherungsvertrag unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte gründlich überprüfen:

  • Auf welche Kostenbasis wird die 90-Prozent-Quote angewendet? (GOZ, Kassengebühren, andere)
  • Gibt es jährliche Leistungsgrenzen und wie hoch sind diese?
  • Welche Wartezeiten gelten für welche Leistungen?
  • Wie hoch sind Eigenbehalte oder Zuzahlungen pro Behandlung?
  • Ist die Leistungsquote für Prophylaxe und Zahnbehandlung genauso hoch wie für Zahnersatz?
  • Gibt es Leistungsausschlüsse für bereits diagnostizierte oder geplante Behandlungen?
  • Wie sieht die Erstattung bei Zahnstein und professioneller Reinigung aus?

Was Sie beim Vertragsabschluss beachten sollten

Viele Menschen entscheiden sich für eine Zahnzusatzversicherung mit 90 Prozent Erstattung, ohne die gesamten Bedingungen zu durchschauen. Das führt später zu Enttäuschungen, wenn die tatsächliche Erstattung deutlich unter den Erwartungen liegt. Um das zu vermeiden, fordern Sie immer ein schriftliches Leistungsbeispiel vom Versicherer an – am besten mit einer Situation, die Ihrer geplanten Zahnbehandlung ähnelt. So sehen Sie schwarz auf weiß, wie viel Sie tatsächlich erstattet bekommen.

Achten Sie auch darauf, dass der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführt. Zwar ist das unangenehm, weil Sie medizinische Fragen beantworten müssen, aber es schützt Sie vor Vertragsablehnung oder Leistungsausschlüssen nach Vertragsabschluss. Transparente Versicherer teilen Ihnen sofort mit, wenn bestimmte Zahnbehandlungen ausgeschlossen werden – etwa weil Sie bereits bekannt sind.

Zahnersatz-Arten und ihre unterschiedlichen Kostenaspekte

Kronen, Brücken und Implantate werden oft gleich unter dem Begriff „Zahnersatz“ zusammengefasst, unterscheiden sich aber stark in ihren Kosten und Erstattungsquoten. Eine Zahnkrone kostet deutlich weniger als ein Implantat mit Krone – dadurch fällt auch die Eigenbeteiligung geringer aus. Bei Implantaten zeigt sich der Unterschied zwischen 90-Prozent-Erstattung und niedrigeren Quoten am deutlichsten, weil die Gesamtkostenbelastung ohne Versicherung enorm ist. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein 90-Prozent-Tarif schnell an seine jährliche Leistungsgrenze stößt, gerade bei Implantaten am höchsten.

Der langfristige Finanzvorteil einer hohen Erstattungsquote

Trotz aller Einschränkungen und Besonderheiten: Eine Versicherung mit 90 Prozent Erstattung ist über mehrere Jahre hinweg ein erheblicher finanzieller Vorteil, sofern die Wartezeiten vorbei sind und die jährlichen Leistungsgrenzen nicht zu niedrig ausfallen. Wenn Sie insgesamt mehrere Zahnbehandlungen benötigen – auch kleine wie Zahnstein und Zahnreinigung – summieren sich die ersparten 10 Prozent Eigenanteil zu erheblichen Ersparnissen. Entscheidend ist nur, dass Sie die Bedingungen kennen und realistisch einschätzen, wann und wie Sie von der Versicherung profitieren.

Fragen, die Sie einem Versicherer vor dem Abschluss stellen sollten

Um wirklich zu verstehen, was 90 Prozent für Ihren Fall bedeuten, stellen Sie folgende konkrete Fragen:

  • Wie wird die Leistungsquote berechnet – nach GOZ, nach Kassengebühren oder nach einem anderen Standard?
  • Wenn ein Zahnarzt höher als GOZ abrechnet, erstattet die Versicherung die Differenz?
  • Wie hoch ist die maximale Jahresleistung und gilt sie pro Jahr oder lebenslang?
  • Wie lange dauern die Wartezeiten für die geplante Zahnbehandlung?
  • Sind die Wartezeiten aufgehoben, wenn die Zahnbehandlung bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde?
  • Wie hoch sind die monatlichen Beiträge und gibt es Leistungsausschlüsse in den ersten Jahren?

Mit diesen Informationen in der Hand können Sie eine informierte Entscheidung treffen und verstehen, was eine 90-Prozent-Erstattungsquote in Ihrem konkreten Fall wirklich bedeutet.

Wie die 90-Prozent-Erstattung in der Realität funktioniert

Eine Zahnzusatzversicherung mit 90 Prozent Erstattung klingt zunächst verlockend – doch was bedeutet das wirklich für Ihren Geldbeutel? Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Quote richtig deuten und welche Faktoren Ihre tatsächliche Kostenersparnis beeinflussen. Die gute Nachricht: Mit dieser Erstattungsquote gehören Sie zu den Versicherten mit besonders guter Abdeckung. Allerdings lohnt es sich, genauer hinzuschauen, denn zwischen der versprochenen Quote und dem Betrag, den Sie letztendlich ausgeben müssen, können erhebliche Unterschiede entstehen.

Die 90 Prozent beziehen sich auf die Kosten, die nach Abzug bestimmter Faktoren entstehen. Das bedeutet: Wenn eine Zahnbehandlung 1.000 Euro kostet und Ihre Versicherung diese Summe als erstattungsfähig anerkennt, erhalten Sie theoretisch 900 Euro zurück. Sie selbst zahlen 100 Euro. Doch diese simple Rechnung wird durch verschiedene Mechanismen kompliziert, die wir nun beleuchten.

Tarifliche Höchstbeträge und ihre Auswirkungen auf Ihre Kostenersparnis

Ein häufig unterschätzter Aspekt sind die jährlichen Leistungsgrenzen in Ihrem Versicherungsvertrag. Viele Tarife mit 90 Prozent Erstattung limitieren die absolute Summe, die die Versicherung pro Kalenderjahr übernimmt. Dies könnte etwa 1.500 Euro, 2.000 Euro oder in Premium-Tarifen bis zu 3.000 Euro betragen. Sobald diese Grenze erreicht ist, zahlen Sie Zahnbehandlungen für den Rest des Jahres vollständig selbst – unabhängig von der 90-Prozent-Quote.

Stellen Sie sich vor, Sie benötigen im August eine Zahnkrone und einen Sinuslift für ein Implantat. Die Gesamtkosten liegen bei 3.500 Euro, Ihre Versicherung zahlt bis zu 2.500 Euro im Jahr. Nach Abzug von Eigenbehalten und Zahnsteinentfernungen haben Sie die Jahresgrenze bereits aufgebraucht. Die übrigen 1.000 Euro zahlen Sie vollständig aus der eigenen Tasche. In solchen Situationen reduziert sich Ihr Spareffekt deutlich unter das 90-Prozent-Versprechen.

Deshalb ist es sinnvoll, beim Vertragsabschluss gezielt nach der Höhe dieser Maximalbeträge zu fragen. Je höher die jährliche Leistungsgrenze, desto besser können Sie von der hohen Erstattungsquote profitieren, besonders wenn Sie ohnehin mit kostspieligeren Maßnahmen wie Implantaten oder größeren Zahnsanierungen rechnen.

Unterschiedliche Kostensätze bei verschiedenen Zahnersatz-Lösungen

Zahnersatz ist nicht gleich Zahnersatz. Die Versicherung rechnet je nach Art des Zahnersatzes mit unterschiedlichen Kostenbasen ab. Bei Kronen, Brücken und Implantaten orientieren sich viele Tarife an der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder erstellen eigene Gebührenverzeichnisse. Metallkronen werden oft günstiger bewertet als hochwertige Keramiklösungen, obwohl beide von einem Zahnarzt aus medizinischen Gründen empfohlen werden könnten.

Nehmen wir als Beispiel einen Zahnersatz mit Implantat: Der Zahnarzt verlangt 3.200 Euro für das gesamte System. Die Versicherung anerkennt jedoch nur 2.400 Euro als angemessen. Sie erhalten 90 Prozent von 2.400 Euro, also 2.160 Euro. Sie zahlen statt der erwarteten 320 Euro nun tatsächlich 1.040 Euro hinzu. Die Differenz entsteht durch die unterschiedliche Kostenberechnung.

Dieses Phänomen tritt besonders bei ästhetischen Materialwünschen auf. Möchten Sie statt einer Metallkrone lieber eine Vollkeramikkrone mit natürlicherer Optik, rechnet die Versicherung möglicherweise nur den günstigen Metallstandard an. Sie zahlen also nicht nur den höheren Preis, sondern auch noch die Differenz zwischen der Versicherungsberechnung und Ihrer Wunschlösung.

Leistungsausschlüsse, die Ihren Erwartungen zuwiderlaufen

Bestimmte zahnmedizinische Leistungen sind in vielen Verträgen mit 90 Prozent Erstattung ausgeschlossen oder nur unter streng definierten Bedingungen versichert. Dazu können beispielsweise Implantate (in manchen Tarifen komplett ausgeschlossen), ästhetische Verbesserungen oder Kieferorthopädie gehören. Auch Zahnbehandlungen aufgrund von Unfällen werden je nach Tarif unterschiedlich bewertet.

Ein konkretes Szenario: Sie stoßen sich einen Frontzahn und benötigen ein Implantat mit Krone. Ihr Vertrag sieht zwar 90 Prozent Erstattung vor, schließt aber Implantate aus. Sie müssen die kompletten Kosten von etwa 2.000 bis 3.000 Euro selbst tragen – die 90 Prozent bringen Ihnen hier gar nichts. Solche Ausschlüsse sind nicht selten und sollten vor Vertragsabschluss gründlich geprüft werden.

Wartezeiten und deren Einfluss auf den Versicherungsschutz

Die meisten Zahnzusatzversicherungen sehen Wartezeiten vor. Das bedeutet: Sie können nicht sofort nach Vertragsabschluss alle Leistungen in vollem Umfang nutzen. Für Zahnersatz beträgt die Wartezeit häufig vier bis acht Monate, für größere Sanierungen manchmal bis zu zwölf Monaten.

Wenn Sie also beispielsweise einen Vertrag mit 90 Prozent Erstattung abschließen und kurz darauf eine teure Zahnersatz-Maßnahme nötig wird, können zwei Szenarien eintreten: Entweder müssen Sie warten und die Behandlung aufschieben, oder Sie zahlen die volle Summe und müssen auf eine spätere Rückerstattung hoffen. Besonders ungünstig ist es, wenn bereits eine Zahnbehandlung angeraten wurde, bevor Sie die Versicherung abschließen – diese ist meist völlig ausgeschlossen.

Eigenbehalte, die direkt aus Ihrer Börse kommen

Neben der 10-prozentigen Restbeteiligung an erstattungsfähigen Kosten sieht mancher Tarif zusätzliche Selbstbeteiligungen vor. Dies sind feste Summen pro Behandlung oder pro Kalenderjahr, die Sie unabhängig von der Quote zahlen.

Ein Beispiel mit Zahlen: Ein Zahnersatz kostet 2.000 Euro. Ihre Versicherung erkennt den vollen Betrag an. Sie zahlen 10 Prozent = 200 Euro. Zusätzlich hat der Vertrag einen Eigenbehalte von 50 Euro pro Maßnahme. Ihre tatsächliche Kostenbeteiligung beträgt also 250 Euro, nicht 200 Euro. Bei mehreren Behandlungen im Jahr summieren sich diese Eigenbehalte.

Zahnsteinentfernungen und professionelle Reinigungen mit eigenen Regelungen

Prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) und Zahnsteinentfernungen werden oft separat geregelt – nicht unter die Haupterstattungsquote von 90 Prozent. Viele Tarife bieten hier nur 50 bis 80 Prozent Erstattung oder limitieren die Anzahl der Behandlungen pro Jahr auf ein oder zwei Termine.

Wer regelmäßig zur professionellen Reinigung geht, sollte diesen Punkt im Vertrag überprüfen. Eine hochwertige Zahnzusatzversicherung bietet idealerweise auch bei diesen präventiven Maßnahmen gute Konditionen, denn sie helfen langfristig, kostspielige Zahnersatz-Situationen zu vermeiden.

Behandlung von Zahnerkrankungen versus reiner Zahnersatz

Manche Versicherungstarife unterscheiden zwischen Zahnbehandlungen (etwa Füllungen bei Karies) und Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken). Die 90 Prozent gelten möglicherweise nur für den Zahnersatz, während Behandlungen geringer erstattet werden.

Ist ein Zahn etwa so beschädigt, dass zunächst eine umfangreiche Wurzelbehandlung nötig wird, bevor ein Zahnersatz möglich ist, können beide Leistungen unterschiedlich bewertet werden. Die Wurzelbehandlung wird vielleicht nur zu 70 Prozent erstattet, die anschließende Krone zu 90 Prozent. Das verringert Ihren Gesamtersparnis bei diesem Zahn erheblich.

Erstattung bei mehreren Zahnersatz-Optionen und Regelversorgung

Zahnversicherungen kalkulieren oft von der sogenannten Regelversorgung aus – einer zahnmedizinischen Standardlösung, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Wünschen Sie sich eine hochwertigere Lösung, etwa eine Vollkeramik-Krone statt Metallkrone, erstattet die Versicherung häufig nur anteilig auf Basis der günstigeren Regelversorgung.

Ein praktisches Szenario: Die Regelversorgung für einen

Häufig gestellte Fragen zur 90-Prozent-Erstattung

Erstattet die Versicherung wirklich 90 Prozent meiner kompletten Zahnkosten?

Das kommt auf die Zahnbehandlung an. Die 90-Prozent-Quote bezieht sich meist auf Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate – nicht automatisch auf alle zahnärztlichen Leistungen. Prophylaxe und Zahnreinigung fallen oft unter separate Regelungen mit anderen Erstattungssätzen. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau durch, um zu sehen, welche Leistungen mit 90 Prozent bezuschusst werden.

Was passiert, wenn die jährliche Leistungsgrenze erreicht ist?

Viele Versicherer deckeln ihre Leistungen pro Versicherungsjahr – oft liegt das Maximum zwischen 500 und 2.000 Euro. Ist diese Obergrenze erreicht, müssen Sie weitere anfallende Kosten komplett selbst tragen, unabhängig von der 90-Prozent-Quote. Besprechen Sie diese Grenzen vor dem Abschluss mit Ihrem Versicherer.

Wie wirken sich Wartezeiten auf meine Erstattungen aus?

Versicherer verhängen typischerweise Wartezeiten von drei bis acht Monaten nach Vertragsabschluss, um Missbrauch zu vermeiden. In dieser Phase erhalten Sie bei vielen Verträgen keine oder nur reduzierte Leistungen. Zahnersatz wird oft erst nach einer längeren Wartezeit (häufig acht Monate) mit voller Quote bezahlt.

Zählen Zahnimplantate zu den 90-Prozent-Leistungen?

Das ist unterschiedlich geregelt. Einige Tarife mit 90-Prozent-Erstattung schließen Implantate komplett aus oder zahlen nur für die Zahnkrone, nicht für die Implantatkosten selbst. Andere berechnen Implantate nach einem reduzierten Satz oder mit separaten Höchstgrenzen. Prüfen Sie die Leistungstabelle Ihres angestrebten Tarifs genau.

Was bedeutet die Kostenbasissetzung für meine tatsächliche Erstattung?

Versicherer definieren oft eine eigene Gebührenordnung oder Kostenbasissetzung, die unter den tatsächlichen Zahnarztkosten liegt. Zahlt Ihr Zahnarzt 1.000 Euro, die Versicherung erkennt aber nur 800 Euro an, berechnet sich die 90-Prozent-Erstattung von den 800 Euro – Sie zahlen dann nicht nur zehn Prozent Eigenanteil, sondern deutlich mehr. Dies ist ein häufig übersehener Punkt.

Wird die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen mit 90 Prozent erstattet?

Zahnspangen und Zahnkorrektur sind fast immer ausgeschlossen oder nur für Kinder und Jugendliche versichert. Die 90-Prozent-Quote gilt für diese Leistungen nicht. Prüfen Sie die Ausschlussliste des Tarifs, um sicherzustellen, dass Ihre geplanten Behandlungen abgedeckt sind.

Kann ich den Zahnarzt frei wählen, oder gibt es Einschränkungen bei 90-Prozent-Tarifen?

Die meisten Tarife mit hohen Erstattungsquoten sind offen – Sie können Ihren Zahnarzt frei wählen. Einige Versicherer zahlen aber weniger, wenn Sie einen Zahnarzt außerhalb des Netzwerks aufsuchen, oder es gelten unterschiedliche Erstattungssätze. Fragen Sie nach, ob es vertragsgebundene Leistungsunterschiede gibt.

Sind Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung im 90-Prozent-Tarif enthalten?

Prophylaktische Leistungen werden oft mit 80 Prozent oder sogar 100 Prozent erstattet – separat von der 90-Prozent-Quote für Zahnersatz. Manche Tarife setzen hier Grenzen von zwei professionellen Reinigungen pro Jahr. Achten Sie darauf, dass Prophylaxe nicht aus Ihrer Ersparnis herausfällt, nur weil Sie einen hohen Zahnersatz-Erstattungssatz haben.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung mit 90-Prozent-Erstattung bietet soliden Schutz bei größeren Zahnersatz-Investitionen – wenn Sie die Bedingungen vollständig verstehen. Entscheidend sind die tatsächliche Kostenbasissetzung, jährliche Leistungsgrenzen, Wartezeiten und der genaue Leistungsumfang. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Vertragsabschluss alle Fragen zur Kostenübernahme zu stellen, um später keine unerwarteten Eigenbeteiligungen zu erleben. Eine gut gewählte Police spart Ihnen erhebliche Summen, erfordert aber genaues Hinschauen beim Kleingedruckten.

Checkliste
  • Auf welche Kostenbasis wird die 90-Prozent-Quote angewendet? (GOZ, Kassengebühren, andere)
  • Gibt es jährliche Leistungsgrenzen und wie hoch sind diese?
  • Welche Wartezeiten gelten für welche Leistungen?
  • Wie hoch sind Eigenbehalte oder Zuzahlungen pro Behandlung?
  • Ist die Leistungsquote für Prophylaxe und Zahnbehandlung genauso hoch wie für Zahnersatz?
  • Gibt es Leistungsausschlüsse für bereits diagnostizierte oder geplante Behandlungen?
  • Wie sieht die Erstattung bei Zahnstein und professioneller Reinigung aus?

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Redaktionshinweis

Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bieten keine individuelle zahnmedizinische Beratung, keine Diagnose, keine Behandlungsplanung und keine persönliche Versicherungs- oder Finanzberatung. Bei Beschwerden, Schmerzen, Fragen zum Heil- und Kostenplan oder vor verbindlichen Entscheidungen sollten Sie eine Zahnarztpraxis, Ihre Krankenkasse, Ihre Zahnzusatzversicherung oder eine geeignete Beratungsstelle einbeziehen.

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