Zahnzusatzversicherung und Vorvertraglichkeit: Was Versicherer prüfen

Lesedauer: 13 Min
Aktualisiert: 5. Juni 2026 11:57

Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung interessiert, wird schnell mit einem Thema konfrontiert, das zunächst abschreckend wirken kann: Vorvertraglichkeit. Dahinter verbirgt sich die Frage, wie Versicherer vorgehen, um das Risiko für künftige Zahnbehandlungen einzuschätzen. Wir erklären Ihnen, welche Informationen Versicherer sammeln und warum diese Prüfung für Ihre Versicherung entscheidend ist.

Worum geht es bei der Vorvertraglichkeit?

Mit Vorvertraglichkeit ist gemeint, dass Versicherer vor dem Vertragsabschluss überprüfen, welche zahnmedizinischen Beschwerden oder Behandlungen bereits geplant sind oder vorliegen. Das Ziel ist transparent: Ein Versicherer möchte nicht für Zahnprobleme aufkommen, die bereits bekannt waren, bevor die Police gültig wurde. Dies ist für die Versicherer notwendig, um ihre Kalkulation fair zu gestalten und zu verhindern, dass Kunden eine Versicherung abschließen, wenn sie bereits wissen, dass sie eine teure Behandlung benötigen.

Diese Überprüfung ist ein völlig normaler und branchenstandardisierter Prozess. Sie schützt sowohl die Versicherer als auch die ehrlichen Kunden, denn ohne solche Kontrollen müssten Versicherer die Beiträge für alle erheblich erhöhen.

Welche Informationen erheben Versicherer?

Bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung werden Sie mit verschiedenen Fragen konfrontiert, die auf den Gesundheitszustand Ihrer Zähne und des Mundraums abzielen. Dies ist kein Zufall – es sind standardisierte Fragebogen, die bundesweit genutzt werden. Die wichtigsten Punkte, die erhoben werden, sind:

  • Aktuelle Beschwerden und Schmerzen: Ob Sie derzeit Zahnschmerzen, Empfindlichkeit oder andere Beschwerden haben
  • Bestehende Diagnosen: Welche zahnmedizinischen Probleme der Zahnarzt bereits festgestellt hat
  • Empfohlene oder angeratene Behandlungen: Was der Zahnarzt Ihnen für die nähere Zukunft vorgeschlagen hat
  • Letzte zahnärztliche Kontrolle: Wann Sie zuletzt beim Zahnarzt waren und mit welchem Ergebnis
  • Zahnstatus und Zahnbestand: Wie viele eigene Zähne vorhanden sind und ob bereits Zahnersatz eingesetzt ist
  • Frühere Zahnersatz-Versorgungen: Ob Sie bereits Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen erhalten haben
  • Regelmäßige Zahnarztbesuche: Ob Sie an Prophylaxe-Maßnahmen teilnehmen

Wie unterscheiden sich die Versicherer in ihrer Prüfung?

Nicht alle Versicherer handhaben die Vorvertraglichkeit gleich streng. Es gibt erhebliche Unterschiede in der Praxis. Einige Versicherer fragen sehr detailliert nach, während andere Versicherer ein weniger aufwändiges Verfahren haben. Dies kann für Ihre Entscheidung maßgeblich sein, besonders wenn Sie bereits zahnmedizinische Probleme haben.

Manche Versicherer vergeben die Versicherung auch bei bekannten Zahnproblemen, allerdings mit Ausschlussklauseln – das heißt, für bestimmte Zahnbereiche oder Behandlungen leisten sie nicht. Andere Anbieter lehnen den Antrag komplett ab, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits konkrete Behandlungen empfohlen wurden.

Was genau wird als Vorvertraglichkeit ausgelegt?

Das Verständnis der Branche für Vorvertraglichkeit ist relativ weit gefasst. Ein Zahnarzt muss nicht explizit sagen „Sie benötigen dringend eine Krone“, damit ein Problem unter Vorvertraglichkeit fällt. Auch allgemeine Feststellungen wie „Hier ist ein Loch vorhanden“ oder „Der Zahn ist kariesanfällig“ können bereits ausreichend sein. Selbst ein Termin beim Zahnarzt, der in seinem Bericht notiert „Patient berichtet von Empfindlichkeit hinten rechts“, kann relevant werden.

Die Versicherer möchten also nicht nur fertige Diagnosen abfangen, sondern auch erkannte Probleme, die voraussichtlich zu Behandlungen führen werden. Das ist für Sie wichtig zu wissen, denn es bedeutet: Alle Befunde, die bei Ihrem Zahnarzt dokumentiert sind, werden relevant – unabhängig davon, ob die Behandlung sofort oder erst in Monaten geplant wird.

Was passiert bei unvollständigen oder falschen Angaben?

Hier wird es für Kunden risikobehaftet. Wenn Sie bei der Antragstellung Informationen über bereits vorhandene Zahnprobleme bewusst verschweigen oder falsche Angaben machen, hat der Versicherer das Recht, Leistungen zu versagen – selbst wenn die Versicherung bereits mehrere Jahre lief. Das ist nicht einfach ungerecht, sondern eine bewusste Entscheidung von Versicherern, Betrug oder vorsätzliche Irreführung zu sanktionieren.

Dies gilt besonders dann, wenn später eine Behandlung an einem Zahn durchgeführt wird, der zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein bekanntes Problem aufwies. Der Versicherer kann den Fall überprüfen und die Leistung ablehnen. Eine Rückforderung von gezahlten Versicherungsprämien ist dann ebenso möglich wie die Beendigung des Vertrags.

Zahnbefund vor Abschluss – ein wichtiger Schritt

Immer mehr Versicherer fordern vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einen aktuellen Zahnbefund an. Dieser dient als objektive Grundlage und schützt tatsächlich beide Seiten: Sie können mit authentischen Dokumenten zeigen, dass Sie bei Vertragsabschluss kein verborgenes großes Zahnproblem hatten, und der Versicherer hat eine sichere Grundlage für sein Risikomanagement.

Falls Sie überlegen, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, kann es sinnvoll sein, erst einen Kontrolltermin beim Zahnarzt zu machen. So wissen Sie genau, in welchem Zustand Ihre Zähne sind, und können ehrlich und vollständig angeben, was die zahnärztliche Kontrolle ergeben hat. Dies führt in vielen Fällen auch dazu, dass kleine Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden – was Ihnen langfristig nutzt.

Unterschied zwischen Ausschlussfrist und Ausschlussklausel

Ein häufiges Missverständnis: Es gibt einen Unterschied zwischen einer Ausschlussklausel und einer Ausschlussfristen-Regelung. Bei einer Ausschlussklausel (auch Leistungsausschluss genannt) zahlt der Versicherer für einen bestimmten Zahn oder eine bestimmte Behandlung grundsätzlich nicht. Diese Klausel kann auch nach Jahren noch bestehen.

Eine Ausschlussfristen-Regelung bedeutet hingegen, dass der Versicherer Leistungen für Behandlungen ausschließt, die innerhalb eines festgesetzten Zeitraums nach Vertragsabschluss beginnen. Dies ist insbesondere bei größeren Behandlungen wie Implantaten oder Zahnersatz üblich. Nach Ablauf dieser Frist – üblicherweise 6 bis 8 Monate – springt die Versicherung dann ein.

Ob diese Regelungen für Sie nachteilig ausfallen, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Falls Sie jedoch bereits konkrete Pläne für eine Behandlung haben, sollten Sie diese Fristen und Klauseln beim Vergleich verschiedener Versicherer besonders beachten.

Wie Sie mit Vorvertraglichkeit umgehen sollten

Der wichtigste Ratschlag ist: Seien Sie absolut ehrlich in Ihren Angaben. Die Versicherer werden das überprüfen, und Unehrlichkeit rächt sich später. Wenn Sie bereits zahnmedizinische Probleme haben, gibt es gleich mehrere sinnvolle Herangehensweisen:

  • Alle Befunde sammeln: Fordern Sie von Ihrem Zahnarzt alle vorhandenen Befundunterlagen an und lesen Sie diese genau durch, bevor Sie einen Versicherungsantrag ausfüllen
  • Zahnarzt konsultieren: Sprechen Sie offen mit dem Zahnarzt darüber, dass Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten – er kann Ihnen helfen, den aktuellen Zustand objektiv zu dokumentieren
  • Versicherer vergleichen: Nicht alle Versicherer sind gleich streng. Einige akzeptieren bereits bestehende kleine Probleme und vergeben die Versicherung mit entsprechenden Klauseln
  • Aktuelle Untersuchung: Wenn längere Zeit vergangen ist seit Ihrer letzten zahnärztlichen Kontrolle, kann eine aktuelle Untersuchung sinnvoll sein – das gibt Ihnen Sicherheit und dem Versicherer Klarheit
  • Fragen stellen: Rufen Sie die Versicherer an und fragen Sie, wie sie mit Ihrem konkreten Situation umgehen würden – nicht alle lehnen automatisch ab

Besonderheiten bei Zahnersatz und Implantaten

Bei größeren Versorgungen wie Implantaten, Kronen oder Brücken ist die Vorvertraglichkeit besonders relevant. Wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits ein Loch im Zahn dokumentiert ist, das absehbar zu einer Krone führt, werden viele Versicherer entweder eine Ausschlussklausel für genau diesen Zahn einführen oder die ganze Versicherung ablehnen.

Für Implantate gelten oft noch härtere Regeln. Manche Versicherer zahlen für Implantate überhaupt nicht, wenn diese bereits geplant waren. Andere vergeben die Versicherung unter der Bedingung, dass die Implantation erst nach einer Wartefrist erfolgt – üblicherweise mindestens 6 bis 8 Monate nach Vertragsabschluss.

Das ist besonders für Menschen wichtig zu wissen, die bereits feststellen, dass sie einen Zahn verlieren werden oder bereits einen verloren haben. Eine ehrliche, schnelle Kommunikation mit möglichen Versicherern ist in solchen Fällen die beste Strategie.

Der Anpassungsprozess bei veränderten Verhältnissen

Ein letzter wichtiger Punkt: Die Vorvertraglichkeit bezieht sich nur auf den Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Wenn Sie die Versicherung bereits abgeschlossen haben und danach neue Zahnprobleme auftreten, greifen die Vorbedingungen nicht mehr. Der Versicherer muss dann – entsprechend den Klauseln des Versicherungsvertrags – zahlen.

Dennoch lohnt es sich, alle neuen Zahnprobleme dem Versicherer zu melden, wenn Sie bereits eine Zusatzversicherung haben. Das vermeidet späteren Ärger und Missverständnisse darüber, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt war.

Die Rolle von Zahnbefunden bei der Versicherungsprüfung

Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung interessieren, werden Sie mit dem Thema Zahnbefund unweigerlich konfrontiert. Versicherer nutzen diese Information, um das Risiko einzuschätzen, das sie mit Ihrem Vertrag eingehen. Dabei geht es nicht darum, Sie abzulehnen – sondern um eine faire Risikoverteilung zwischen Ihnen und dem Versicherungsunternehmen. Wir zeigen Ihnen, wie dieser Prozess funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Der Zahnbefund wird häufig durch einen Zahnarzt dokumentiert, den Sie vor dem Abschluss aufsuchen. Diese Untersuchung erfasst den aktuellen Zustand Ihrer Zähne, vorhandene Füllungen, Karies, Parodontose und andere relevante Befunde. Ein sauberes Bild Ihrer Zahngesundheit schafft für beide Seiten Klarheit. Versicherer können dann besser einschätzen, welche Behandlungen in absehbarer Zeit notwendig werden könnten, und Sie erhalten sofort nach Vertragsabschluss den vollen Versicherungsschutz – ohne lange Wartezeiten oder Einschränkungen.

Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag richtig beantworten

Bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung werden Sie mit Gesundheitsfragen konfrontiert. Diese sollten Sie gewissenhaft und vollständig beantworten. Der Grund liegt darin, dass Versicherer später nicht einfach Leistungen verweigern können, wenn sich herausstellt, dass Sie bewusst falsche Angaben gemacht haben – es sei denn, es handelt sich um eine arglistige Täuschung. Dennoch ist Vorsicht geboten: Flüchtige oder unvollständige Angaben können zu erheblichen Problemen führen.

Typische Fragen beziehen sich auf bereits geplante Zahnbehandlungen, vorhandene Zahnersatzarbeiten, die Häufigkeit von Zahnarztbesuchen und bekannte Erkrankungen wie Diabetes oder Parodontose. Wenn Ihr Zahnarzt bereits einen Behandlungsplan erstellt hat oder Sie wissen, dass Sie bald eine Krone benötigen, müssen Sie dies angeben. Auch frühere Ablehnung durch andere Versicherer sollte ehrlich mitgeteilt werden. Diese Offenheit schützt Sie vor späteren Versicherungsfällen, in denen der Versicherer Ihre Angaben anzweifeln könnte.

Die Bedeutung von Wartezeiten und Ausschlüssen

Eine häufige Verwirrung entsteht bei der Unterscheidung zwischen Wartezeiten und Leistungsausschlüssen. Beide schränken Ihren Versicherungsschutz ein, aber auf unterschiedliche Weise. Wartezeiten gelten für die meisten Leistungen automatisch – meist acht Monate für allgemeine Zahnbehandlungen und vier Jahre für Zahnersatz. Das bedeutet, dass Sie zwar versichert sind, aber in dieser Zeit keine Leistungen erhalten, es sei denn, es handelt sich um Notfälle oder Zahnbehandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss geplant waren und Sie vollständig offengelegt haben.

Ausschlüsse hingegen sind dauerhafte Begrenzungen. Sie können sich auf bestimmte Leistungsarten beziehen oder auf Zähne, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geschädigt waren. Manche Versicherer schließen beispielsweise Implantate aus oder begrenzen die Kostenübernahme für hochwertige Zahnersatzmaterialien. Hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich zwischen den Anbietern, denn die Bedingungen fallen sehr unterschiedlich aus. Ein Versicherer kann Implantate komplett ausschließen, während ein anderer diese mit hoher Kostenquote abdeckt.

Umgang mit Zahnersatz und älteren Arbeiten

Besonders wichtig wird die Vorvertraglichkeit bei Zahnersatz. Wenn Sie bereits Kronen, Brücken oder Prothesen tragen, interessiert sich der Versicherer dafür, seit wann diese vorhanden sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Zähne, auf denen bereits Zahnersatz sitzt, gelten oft als „vorgeschädigt“ und unterliegen strengeren Regeln. Ein Versicherer könnte beispielsweise festlegen, dass eine zehn Jahre alte Krone nicht zu einer Kostenübernahme für deren Erneuerung führt, wenn die Neuerung mehr aus ästhetischen als aus medizinischen Gründen erfolgt.

Dies gilt besonders für Implantate. Wenn Sie bereits ein Implantat haben und eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, wird der Versicherer prüfen, wann das Implantat gesetzt wurde und ob es Probleme gibt. Manche Versicherer decken Implantatkosten nur für Zähne ab, die nach Vertragsabschluss verloren gehen – nicht für Zahnlücken, die bereits existierten. Andere differenzieren und bieten Schutz für bereits verlorene Zähne an, allerdings oft mit höheren Selbstbeteiligungen oder reduzierten Kostenquoten. Hier sollten Sie im Antrag sehr genau dokumentieren, welche Zahnersatzarbeiten vorliegen und wie lange diese zurückliegen.

Veränderungen nach Vertragsabschluss mitteilen

Die Verpflichtung zur vollständigen Information endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Wenn sich Ihre Zahngesundheit erheblich verändert oder Sie bereits geplante Behandlungen durchführen lassen möchten, sollten Sie dies dem Versicherer mitteilen. Obwohl dies nicht immer streng vertraglich verankert ist, kann eine Mitteilung später Auseinandersetzungen vermeiden. Besonders relevant ist dies, wenn Sie kurz nach Abschluss der Versicherung erfährt, dass Sie eine kostspielige Zahnbehandlung benötigen.

In vielen Verträgen gibt es sogenannte Anpassungsfristen: Zeigt sich während der ersten Monate nach Abschluss, dass der Zahnbefund bei der Antragstellung unvollständig war, kann der Versicherer in begrenztem Umfang die Bedingungen nachträglich ändern. Dies ist ein Schutzmechanismus für den Versicherer, aber auch für Sie sinnvoll – denn es schafft Klarheit, statt dass später im Schadensfall Streit entsteht.

Versichererwechsel und die Anrechnung von Wartezeiten

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Vorvertraglichkeit zeigt sich beim Wechsel zwischen Versicherern. Wenn Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung haben und zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, sollten Sie wissen, dass Wartezeiten nicht automatisch übertragen werden. Der neue Versicherer wird wieder seine eigenen Wartezeiten ansetzen, es sei denn, es gibt spezielle Vereinbarungen. Auch hier spielen vollständige Angaben über Ihre bisherige Versicherung eine Rolle.

Manche Versicherer gewähren Kulanzregelungen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits bei einem anderen Anbieter lange versichert waren und zum Beispiel keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Solche Vereinbarungen sind aber nicht der Regelfall, sondern müssen im Einzelfall geklärt werden. Transparente und korrekte Informationen über Ihre bisherige Versicherungshistorie erleichtern diese Verhandlungen erheblich.

FAQ

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, obwohl ich bereits Zahnprobleme habe?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Versicherer akzeptieren auch Versicherte mit bekannten Zahnerkrankungen – allerdings werden diese durch Ausschlussklauseln oder höhere Selbstbeteiligungen berücksichtigt. Je nach Angebot können bereits erkannte oder begonnene Behandlungen von der Leistung ausgenommen sein. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Situation offen mit dem Versicherer zu besprechen, um Überraschungen später zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich eine Erkrankung bei der Anmeldung vergesse anzugeben?

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag anficht oder Leistungen verweigert – insbesondere, wenn die nicht gemeldete Erkrankung für die Risikoeinschätzung erheblich ist. Dies gilt vor allem für Zahnerkrankungen, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren. Sie sollten alle Fragen im Antragsformular sorgfältig und vollständig beantworten.

Wie lange prüft ein Versicherer die gemachten Angaben?

Die meisten Versicherer haben eine Aufklärungsfrist von fünf bis zehn Jahren ab Vertragsabschluss. Während dieser Zeit können sie noch überprüfen, ob Sie bei der Anmeldung falsche oder unvollständige Informationen gegeben haben. Nach Ablauf dieser Frist können Anfechtungen nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.

Muss ich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zum Zahnarzt?

Ein obligatorischer zahnärztlicher Check ist nicht immer erforderlich, aber viele Versicherer verlangen eine aktuelle Zahnbefundung, besonders wenn Sie umfassende Leistungen für Zahnersatz wünschen. Diese Untersuchung dient dem Versicherer als Nachweis des aktuellen Zustands und schützt auch Sie, da dokumentierte Befunde später Streitigkeiten vermeiden können.

Was ist der Unterschied zwischen einer Ausschlussklausel und einer Ausschlussfrist?

Eine Ausschlussklausel bestimmt, welche Leistungen grundsätzlich nicht enthalten sind – etwa Implantate oder Kieferorthopädie. Eine Ausschlussfrist dagegen begrenzt zeitlich, wann Sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen können; zum Beispiel erst nach Ablauf von acht Monaten nach Vertragsabschluss. Beide haben unterschiedliche Konsequenzen für Ihren Versicherungsschutz.

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen, wenn mir eine bestimmte Leistung verwehrt bleibt?

Sie können den Vertrag kündigen, wenn Sie sich nicht angemessen versichert fühlen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen erst nach einer vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Besser ist es, vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte genau zu lesen und gezielt nach den Leistungen zu fragen, die Sie in absehbarer Zeit benötigen könnten.

Wie wirken sich zahnärztliche Vorbehandlungen auf die Versicherung aus?

Zahnbehandlungen, die vor Abschluss der Versicherung begonnen oder abgeschlossen wurden, sind häufig ausgeschlossen. Manche Versicherer akzeptieren nur Nachfolgebehandlungen oder Wiederherstellungsarbeiten an bereits versorgten Zähnen. Nennen Sie daher alle vorangegangenen Arbeiten und Behandlungen, damit der Versicherer die genauen Grenzen Ihres Schutzes festlegen kann.

Wer trägt die Kosten für die zahnärztliche Befundung vor Vertragsabschluss?

Üblicherweise tragen Sie als Antragsteller die Kosten für die von Ihnen veranlasste zahnärztliche Untersuchung selbst. Manche Versicherer bieten Rabatte oder Erstattungen für notwendige diagnostische Befunde an; erkunden Sie dies vor der Untersuchung bei Ihrem gewählten Versicherer.

Fazit

Die Prüfung der Vorvertraglichkeit durch Versicherer dient dem gegenseitigen Schutz: Sie erhalten Klarheit über tatsächliche Leistungsgrenzen, der Versicherer kann sein Risiko realistisch einschätzen. Wir empfehlen Ihnen, alle Fragen im Antrag gewissenhaft zu beantworten, eine unabhängige zahnärztliche Befundung durchführen zu lassen und vor Vertragsabschluss zu klären, welche zukünftigen Behandlungen tatsächlich abgedeckt sind. So bauen Sie auf einer zuverlässigen Grundlage auf und vermeiden später Enttäuschungen.

Checkliste
  • Aktuelle Beschwerden und Schmerzen: Ob Sie derzeit Zahnschmerzen, Empfindlichkeit oder andere Beschwerden haben
  • Bestehende Diagnosen: Welche zahnmedizinischen Probleme der Zahnarzt bereits festgestellt hat
  • Empfohlene oder angeratene Behandlungen: Was der Zahnarzt Ihnen für die nähere Zukunft vorgeschlagen hat
  • Letzte zahnärztliche Kontrolle: Wann Sie zuletzt beim Zahnarzt waren und mit welchem Ergebnis
  • Zahnstatus und Zahnbestand: Wie viele eigene Zähne vorhanden sind und ob bereits Zahnersatz eingesetzt ist
  • Frühere Zahnersatz-Versorgungen: Ob Sie bereits Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen erhalten haben
  • Regelmäßige Zahnarztbesuche: Ob Sie an Prophylaxe-Maßnahmen teilnehmen

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Redaktionshinweis

Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bieten keine individuelle zahnmedizinische Beratung, keine Diagnose, keine Behandlungsplanung und keine persönliche Versicherungs- oder Finanzberatung. Bei Beschwerden, Schmerzen, Fragen zum Heil- und Kostenplan oder vor verbindlichen Entscheidungen sollten Sie eine Zahnarztpraxis, Ihre Krankenkasse, Ihre Zahnzusatzversicherung oder eine geeignete Beratungsstelle einbeziehen.

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