Zahnzusatzversicherung bei Zahnlücke: Was gilt als fehlender Zahn?

Lesedauer: 14 Min
Aktualisiert: 3. Juni 2026 20:07

Wenn Sie bereits eine Zahnlücke haben und sich nun fragen, ob eine Zahnzusatzversicherung Sie noch schützen kann, stoßen Sie auf eine zentrale Versicherungsfrage. Viele Menschen geraten in diese Situation, weil sie Jahre ohne erweiterten Zahnschutz gelebt haben und erst später merken, dass sie ihn benötigen würden. Wir zeigen Ihnen, welche Regeln Versicherer anwenden, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie trotz vorhandener Lücke eine passende Lösung finden können.

Die Ausschlusskriterien verstehen

Zahnzusatzversicherungen arbeiten mit strikten Ausschlusskriterien, um das Versicherungsrisiko zu kontrollieren. Ein fehlender Zahn wird typischerweise definiert als eine bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses vorhandene Zahnlücke – unabhängig davon, ob der Zahn durch Karies, Unfall, Parodontose oder Extraktion verloren gegangen ist.

Die Versicherer unterscheiden dabei zwischen verschiedenen Szenarien: Ein Zahn gilt als vorhanden, wenn er sich noch im Kiefer befindet oder Sie bereits einen Zahnersatz (Brücke, Implantat, Krone) tragen. Sobald sowohl der natürliche Zahn als auch der Zahnersatz fehlen, sprechen Versicherer von einer nicht versicherbaren Vorschädigung. Diese Regelung sorgt dafür, dass Personen, die bereits zahnmedizinische Probleme haben, nicht nachträglich eine Versicherung abschließen können, um Kosten zu sparen.

Wie Versicherer den Status überprüfen

Bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie in aller Regel Angaben zum aktuellen Zahnzustand machen. Der Versicherer wird Sie detailliert fragen, welche Zähne fehlen, welche beschädigt sind und welcher Zahnersatz bereits vorhanden ist. Manche Versicherungsunternehmen verlangen zusätzlich einen Bericht vom Zahnarzt, um die Aussagen zu überprüfen. Diese Dokumentation ist wichtig, denn sie schafft Klarheit für beide Seiten.

Besonders kritisch wird es bei Zahnlücken im sichtbaren Bereich (Front- und Eckzähne) sowie bei mehreren fehlenden Zähnen. Versicherer argumentieren hier mit dem Prinzip der Risikovermeidung: Wer bereits Zahnersatz benötigt, könnte versucht sein, eine Versicherung abzuschließen und diese Kosten sofort einzufordern. Deshalb werden solche Vorschädigungen systematisch ausgeschlossen.

Unterschiede bei natürlichen Zähnen und bestehendem Zahnersatz

Ein wichtiger Punkt für Ihre Versicherbarkeit ist die Art des fehlenden oder beschädigten Zahns. Wenn Sie noch einen natürlichen Zahn haben, der stark geschädigt ist, kann eine neue Zahnzusatzversicherung ihn oft versichern – die Versicherer gehen davon aus, dass dieser Zahn in Zukunft zahnärztlich versorgt wird. Selbst eine geplante Wurzelbehandlung oder eine neue Krone stellen für viele Anbieter kein Hindernis dar, solange der Zahn noch da ist.

Anders sieht es bei bereits durchgeführtem Zahnersatz aus. Wenn Sie bereits eine Brücke, ein Implantat oder eine Prothese tragen, werden diese Leistungen in den meisten Fällen nicht versichert. Die Versicherer argumentieren, dass die Versorgung bereits abgeschlossen ist und Sie keinen Grund mehr haben, sich jetzt versichern zu lassen. Allerdings können zukünftige Reparaturen oder Erneuerungen dieser Zahnersatzteile unter bestimmten Bedingungen mitversichert sein – hier kommt es auf die Tarifdetails an.

Die Wartezeit und ihre Auswirkungen

Selbst wenn eine Zahnzusatzversicherung Sie trotz einer Zahnlücke aufnimmt, greift in den meisten Fällen eine Wartezeit. Diese Karenzzeit beträgt üblicherweise drei bis vier Monate und gilt für allgemeine Leistungen. Für größere Zahnersatzmaßnahmen kann die Wartezeit auf acht Monate bis zwei Jahre angehoben sein.

Das bedeutet: Sie können sich zwar versichern, müssen aber warten, bevor die Versicherung für neue Behandlungen zahlt. Diese Zeit überbrücken Sie finanziell selbst. Bei akuten Zahnproblemen kann dies zu Verzögerungen führen, die Sie kalkulieren sollten.

Wie Sie mit einer bestehenden Zahnlücke vorgehen

Wenn Sie bereits eine Zahnlücke haben und eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, empfehlen wir folgende Schritte:

  • Sammeln Sie zunächst alle zahnmedizinischen Unterlagen, die Sie von Ihrem Zahnarzt haben – Aufnahmen, Befunde und Behandlungsberichte.
  • Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt ab, ob der fehlende Zahn durch Zahnersatz versorgt werden soll und mit welchen Kosten Sie rechnen.
  • Sichten Sie mehrere Versicherungsangebote und prüfen Sie bewusst, welche Anbieter Personen mit vorhandenen Zahnlücken aufnehmen – diese sind meist Nischensegmente.
  • Lesen Sie die Ausschlusskriterien jedes Tarifs genau durch; manche Versicherer haben Sonderregeln für bestimmte Zähne oder Situationen.
  • Fragen Sie den Versicherer direkt nach der Abdeckung zukünftiger Behandlungen, falls Sie den fehlenden Zahn erst später versorgen lassen möchten.
  • Achten Sie auf die Wartezeiten und rechnen Sie durch, ob Sie die Zeit bis zur Leistung finanziell überbrücken können.

Spezialfälle und Ausnahmeregelungen

Es gibt Situationen, in denen Versicherer von ihrer strikten Regel abweichen. Ein Beispiel ist der Zahnverlust durch einen Unfall, der kurz vor dem Versicherungsabschluss stattgefunden hat. Manche Anbieter versichern solche Fälle unter Auflagen oder mit erhöhten Prämien. Auch wenn Sie mehrere fehlende Zähne haben, aber nur einige wenige versichern lassen möchten, können Einzelabsprachen möglich sein.

Bei älteren Personen oder bei Zahnlücken im nicht sichtbaren Bereich (Backenzähne) sind manche Versicherer großzügiger. Hier spielen Alter, Gesundheitszustand und die Position des fehlenden Zahns eine Rolle. Eine Beratung lohnt sich in jedem Fall.

Alternative: Zahnersatz vor Versicherungsabschluss

Manche Menschen wählen einen anderen Weg: Sie lassen den fehlenden Zahn zunächst vom Zahnarzt versorgen und schließen die Versicherung erst danach ab. Dies funktioniert, wenn Sie die Kosten für den Zahnersatz selbst tragen können. Anschließend versichern Sie sich gegen zukünftige Risiken wie Reparaturen, Erneuerungen oder neue zahnmedizinische Probleme.

Dieser Weg ist besonders sinnvoll, wenn der Zahnarzt zeitnah die Versorgung empfiehlt und Sie eine langfristige Versicherung für den übrigen Zahnbestand aufbauen möchten. Sie sparen sich auf diese Weise lange Wartezeiten und Auseinandersetzungen mit Versicherungskriterien.

Der Versicherungsschutz nach der Aufnahme

Wenn Sie die Versicherung trotz Zahnlücke abgeschlossen haben und die Wartezeit abgelaufen ist, stehen Sie vor der Frage, wie der Versicherer zukünftige Leistungen kalkuliert. Viele Tarife zahlen für die Versorgung einer neuen Zahnlücke (also beispielsweise eines Zahns, der nach Versicherungsabschluss verloren geht) zu 100 Prozent. Die alte Lücke bleibt meist unberücksichtigt.

Sie sollten genau fragen, ob die Versicherung eine zukünftige Versorgung der bestehenden Lücke mitzahlt, falls Sie sich später für einen Zahnersatz entscheiden. Dies ist ein wichtiger Punkt, den manche Versicherer regeln, andere aber gezielt ausschließen.

Kosten und Budget-Planung

Zahnzusatzversicherungen mit Zahnlücke in der Vorgeschichte sind oft teurer oder schwerer zu finden. Die Prämien können 10 bis 30 Prozent höher liegen, weil das Versicherungsrisiko als erhöht eingestuft wird. Manche Versicherer bieten solche Verträge gar nicht an.

Wenn Sie die fehlende Zahnversorgung selbst bezahlen, rechnen Sie mit durchschnittlichen Kosten von 600 bis 3.000 Euro, je nach Art des Zahnersatzes (Krone, Brücke, Implantat). Eine Versicherung senkt diese Last, wenn sie abgeschlossen ist, muss aber zunächst ihre Prämien einbringen. Eine Gegenrechnung hilft: Wenn die monatliche Versicherungsprämie hoch ist und Sie nur selten zahnarztliche Leistungen benötigen, ist die Versicherung unter Umständen unwirtschaftlich.

Transparenz und Beratung

Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl völlig offen zu sein. Verschweigen Sie nicht, dass Sie eine Zahnlücke haben – das führt im Schadensfall zu Problemen. Die Versicherer überprüfen oft die Zahnarztberichte und können dann Leistungen verweigern, wenn Sie bei der Antragstellung nicht die Wahrheit gesagt haben.

Nutzen Sie kostenlose Versicherungsvergleiche und Fachberatungen. Spezialisierte Versicherungsmakler kennen oft Anbieter mit kulanterer Handhabung und können Ihre spezifische Situation einschätzen. Ein Telefonat kostet Sie nichts und kann entscheidend sein, um überhaupt erst ein passendes Angebot zu erhalten.

Definitionen und medizinische Abgrenzung

Wenn wir von fehlenden Zähnen sprechen, unterscheiden Versicherer und zahnmedizinische Fachkräfte zwischen verschiedenen Zuständen. Ein Zahn gilt als fehlend, wenn er natürlicherweise vorhanden sein sollte, aber nicht mehr in der Mundhöhle existiert. Dies kann durch Zahnverlust, Extraktion oder angeborenes Fehlen entstehen. Wichtig für Sie zu verstehen ist: Versicherungsgesellschaften prüfen in der Regel nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch die Vorgeschichte. Sie werden danach fragen, ob der Zahn bereits vor Versicherungsabschluss verloren gegangen ist oder ob dies erst nach Vertragsbeginn geschah.

Für die versicherungstechnische Bewertung spielen auch Zahnschäden eine Rolle, die nicht zum kompletten Zahnverlust führt. Ein stark beschädigter oder wurzelbehandelter Zahn wird anders eingestuft als ein fehlender. Manche Versicherer unterscheiden zusätzlich zwischen einzelnen Zahnlücken und mehreren fehlenden Zähnen, da dies die Versicherungsbedingungen und Leistungsansprüche beeinflussen kann.

Dokumentation und Nachweisführung beim Versicherungsantrag

Sobald Sie einen Antrag für Zahnzusatzversicherung einreichen, werden Sie nach Ihrer zahnmedizinischen Vorgeschichte befragt. Versicherer verlangen häufig einen zahnärztlichen Befundbericht, um den genauen Status Ihrer Zahnreihe festzustellen. In diesem Bericht werden die Zahnpositionen, der Zustand der Zahnsubstanz und eventuell vorhandene Lücken dokumentiert. Dabei wird ein genormtes Zahnschema verwendet, das jedem Zahn eine eindeutige Nummer zuordnet.

Falls Sie bereits Zahnersatz tragen oder eine Lücke besteht, muss dies vom Zahnarzt detailliert beschrieben werden. Die Krankenakten und vorhandene Röntgenaufnahmen helfen dabei, den Zeitpunkt des Zahnverlusts zu ermitteln. Dies ist entscheidend, denn der Versicherer prüft, ob die Lücke vor oder nach Antragstellung entstanden ist. Bringen Sie bei Ihrem Antrag folgende Unterlagen mit:

  • Aktueller zahnärztlicher Befund mit Angabe zum Zahnstatus
  • Röntgenbilder, die den Zustand dokumentieren
  • Zahnärztliche Behandlungsberichte der letzten Jahre, soweit vorhanden
  • Informationen über den Zeitpunkt eines Zahnverlusts, falls relevant
  • Dokumentation zu bestehendem Zahnersatz mit Herstellungsdatum

Zeitpunkt des Zahnverlusts und Versicherungsbeginn

Ein entscheidender Punkt ist die zeitliche Komponente: Wurde der Zahn vor oder nach Abschluss der Versicherung verloren? Versicherer unterscheiden hier grundsätzlich zwischen Vorschäden und neu entstehenden Schäden. Wenn Sie bereits beim Antrag eine Zahnlücke haben, teilen Sie dies transparent mit. Viele Versicherer werden diesen Zahn von vornherein ausschließen oder mit Einschränkungen versichern. Andererseits: Wenn der Zahnverlust erst nach Vertragsabschluss eintritt, greift in der Regel der Versicherungsschutz – unter Beachtung der geltenden Wartezeiten.

Wartezeiten werden bei Zahnzusatzversicherungen individuell festgelegt. Sie können zwischen drei und acht Monaten liegen, manche Versicherer handhaben dies auch unterschiedlich je nachdem, ob es sich um Kronen, Brücken, Implantate oder andere Formen von Zahnersatz handelt. Während dieser Zeit zahlt die Versicherung noch keine Leistungen. Dieser Mechanismus schützt den Versicherer vor Abschlüssen direkt vor geplanten Behandlungen.

Zahnreihe und Zahnschema in der Versicherungspraxis

In der Zahnmedizin wird ein standardisiertes Zahnschema verwendet, das Ihnen auch bei Versicherungsangelegenheiten begegnen wird. Die Nummerierung erfolgt nach dem FDI-System: Oberkiefer rechts (11–18), Oberkiefer links (21–28), Unterkiefer links (31–38), Unterkiefer rechts (41–48). Jede Zahnposition ist eindeutig identifizierbar. Der Versicherer nutzt dieses System, um Fehlstellen präzise zu dokumentieren und festzustellen, wie viele und welche Zähne betroffen sind.

Das ist deswegen wichtig, weil nicht alle Zahnpositionen von Versicherungen gleich bewertet werden. Die Frontzähne (Schneidezähne und Eckzähne) haben für Ästhetik und Sprachbildung Bedeutung, während Backenzähne (Molaren und Prämolaren) hauptsächlich der Kaufunktion dienen. Dies kann – je nach Versicherungstarif – unterschiedliche Leistungsansprüche zur Folge haben. Ein seriöser Versicherer wird dies in seinen Bedingungswerken transparent darstellen.

Besonderheiten bei angeborenen Zahnfehlstellungen

Manche Menschen werden ohne alle ihre Zähne geboren oder entwickeln diese nicht vollständig – beispielsweise bei ektodermaler Dysplasie oder anderen genetischen Besonderheiten. In solchen Fällen gilt ein Zahn nicht als „fehlend“ im versicherungstechnischen Sinne, sondern als nicht vorhanden. Viele Versicherer behandeln angeborene Fehlentwicklungen anders als erworbene Zahnverluste. Häufig werden diese bereits von vornherein ausgeschlossen oder es gelten Sonderbedingungen. Bei angeborenen Fehlern kann es sinnvoll sein, spezialisierte Versicherer zu kontaktieren, die sich auf solche Konstellationen eingestellt haben.

Wenn Sie wissen, dass Sie mit angeborenen Zahndefiziten leben, sollten Sie dies bei der Antragstellung unbedingt offenbaren. Verzichten Sie nicht auf Angaben in der Hoffnung, später Leistungen zu erhalten – Versicherer nutzen Zahnarztberichte und können solche Besonderheiten eigenständig erkennen. Eine ehrliche Kommunikation spart später Konflikte bei Leistungsabruf.

Umgang mit mehreren Zahnlücken und Versicherungsfähigkeit

Ist Ihre Zahnreihe durch mehrere fehlende Zähne unterbrochen, überprüft der Versicherer zunächst die Gesamtzahl. Manche Tarife haben Obergrenzen für die Anzahl der fehlenden Zähne, die noch versichert werden können. Ein Versicherer könnte beispielsweise festlegen, dass ab vier fehlenden Zähnen der Versicherungsschutz eingeschränkt ist oder der Antrag abgelehnt wird. Dies hängt vom individuellen Tarifwerk ab.

Zudem spielt die Anordnung der Lücken eine Rolle: Sind es zusammenhängende oder verteilte Lücken? Eine breite Einzellücke erfordert möglicherweise eine Brücke oder ein Implantat, während mehrere verteilte Lücken unterschiedliche Lösungsansätze bedingen. Der Versicherer wird solche Faktoren bei seiner Risikobewertung berücksichtigen. In Einzelfällen kann ein Zahnarzt auch eine temporäre Versorgung vornehmen – etwa durch eine provisorische Brücke –, um danach eine reguläre Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dies ist jedoch mit dem Versicherer vorab abzuklären.

Fragenkatalog und Deklarationspflicht

Bei jedem Antrag zur Zahnzusatzversicherung werden Sie einen Fragenkatalog ausfüllen. Dieser umfasst Fragen zu vorhandenen Zahnlücken, geplanten Zahnbehandlungen, bestehendem Zahnersatz und anderen zahnmedizinischen Besonderheiten. Sie sind verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten – dies nennt sich Deklarationspflicht. Falsche Angaben können später zur Ablehnung von Leistungen führen.

In dem Fragenkatalog werden Sie häufig gebeten anzugeben, wie viele Zähne Sie verloren haben, zu welchem Zeitpunkt dies geschah und ob bereits Zahnersatz eingebracht wurde. Manche Versicherer fragen auch nach der geplanten zahnärztlichen Behandlung in den kommenden Monaten. Dies ist der Moment, in dem Sie transparent kommunizieren sollten. Beantworten Sie die Fragen so detailliert wie möglich – die Versicherer verfügen später ohnehin über zahnärztliche Befunde.

Leistungsumfang und Zuschüsse bei bestehenden Lücken

Angenommen, Sie schließen eine Zahnzusatzversicherung ab und haben bereits eine Zahnlücke: Der Versicherer wird diese Lücke in aller Regel von vornherein ausschließen oder mit Einschränkungen versichern. Das bedeutet, dass für die Behandlung dieser spezifischen Lücke möglicherweise reduzierte Zuschüsse gelten – beispielsweise 50 statt 80 Prozent der Kosten. Alternativ kann der Ausschluss völlig sein, sodass Sie für Zahnersatz an dieser Position selbst aufkommen müssen.

Allerdings gilt dies nicht für neu entstehende Zahnverluste nach Vertragsabschluss. Sollten Sie nach dem Versicherungsabschluss einen weiteren Zahn verlieren, greift der volle Versicherungsschutz – wieder unter

Häufig gestellte Fragen zur Zahnlücke und Versicherungsschutz

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn ich bereits eine Zahnlücke habe?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings werden viele Versicherer die bestehende Lücke als Vorschaden einstufen und von der Leistung ausschließen. Sie müssen dies bei Ihrer Anmeldung offenbaren – eine Verschweigung führt später zu Problemen bei der Schadensregulierung. Einige spezialisierte Tarife akzeptieren auch bestehende Zahnlücken, allerdings oft mit Aufschlägen oder längeren Wartezeiten.

Was verstehen Versicherer unter einem „fehlenden Zahn“?

Als fehlend gilt ein natürlicher Zahn, der nicht mehr vorhanden ist und nicht durch eigene Zahnsubstanz ersetzt werden kann. Dies unterscheidet sich vom Zahnersatz, der die Lücke füllt. Der Versicherer prüft mittels Zahnstatus – einer standardisierten Dokumentation in Ihrer Patientenakte – welche Zähne tatsächlich vorhanden sind und welche fehlen. Nur diese Unterscheidung bestimmt, ob ein Anspruch besteht.

Spielt es eine Rolle, wie lange die Zahnlücke schon besteht?

Ja, die Dauer ist ausschlaggebend. Je älter die Lücke, desto eher wird sie als Vorschaden behandelt und ausgeschlossen. Manche Versicherer sehen Lücken ab einem bestimmten Zeitpunkt (oft 5–10 Jahre) als chronisch an. Bei neueren Zahnlücken haben Sie bessere Chancen auf Leistungen, müssen aber dennoch die Wartezeiten einhalten. Die genauen Fristen variieren zwischen den Tarifen erheblich.

Kann ich Zahnersatz für eine alte Zahnlücke versichert bekommen?

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und dem Aufnahmezeitpunkt ab. Wenn die Lücke beim Abschluss bereits dokumentiert war und als Ausschluss festgehalten wurde, werden Kosten dafür nicht übernommen. Haben Sie die Lücke damals nicht offenbart, kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Nur bei Lücken, die nach Aufnahme entstanden sind und die Wartezeit abgelaufen ist, leistet der Versicherer normalerweise.

Welche Unterlagen benötige ich, um meine Zahnlücke zu dokumentieren?

Sie brauchen einen zahnärztlichen Befundbericht, in dem klar der Status jedes Zahns festgehalten ist. Dies ist meist der sogenannte Zahnstatus oder Befundformular Ihrer Zahnarztpraxis. Zusätzlich können Röntgenaufnahmen oder Fotos helfen, den Sachverhalt zu belegen. Bei älteren Lücken ist ein Vergleich mit früheren Unterlagen sinnvoll, um den Zeitpunkt des Zahnverlusts nachzuweisen.

Gibt es Versicherer, die Zahnlücken von Anfang an mitversichern?

Es gibt spezielle Tarife für Versicherte mit Zahnlücken oder Zahnersatz, die diese von Beginn an einschließen oder nur mit geringen Einschränkungen versichern. Allerdings sind die Beitragssätze deutlich höher, und die Leistungsquoten können niedriger ausfallen. Ein Vergleich lohnt sich: Manchmal ist es günstiger, für eine neue Zahnlücke den Standard-Tarif zu wählen und die Lücke später versorgen zu lassen, als sofort einen teureren Spezial-Tarif zu nehmen.

Muss ich die Zahnlücke selbst zahlen, bis die Wartezeit vorbei ist?

Ja, in der Regel müssen Sie Zahnersatz für bereits vorhandene Lücken oder Arbeiten in der Wartezeit selbst bezahlen. Die Versicherung leistet erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit (meist 3–8 Monate je nach Leistungsart). Die Geduld lohnt sich finanziell jedoch oft: Haben Sie erst einmal den Anspruch, erstattet der Versicherer einen erheblichen Teil der Kosten.

Kann ich nachträglich noch eine Zahnlücke ausgleichen und Versicherungsschutz bekommen?

Ja, aber mit Bedingungen. Entsteht die Zahnlücke nach Versicherungsbeginn und zahlen Sie die Wartezeit ein, deckt Ihr Tarif die Versorgung in der Regel ab. Es ist wichtig, den Zahnverlust der Versicherung zeitnah zu melden und durch zahnärztliche Unterlagen nachzuweisen. Warten Sie nicht zu lange, da Versicherer sonst vermuten könnten, dass die Lücke bereits vor Versicherungsbeginn bestanden hat.

Fazit

Eine Zahnlücke ist kein grundsätzliches Hindernis für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, erfordert aber Transparenz und strategische Überlegung. Die Klassifizierung als fehlender Zahn, die Einhaltung von Wartezeiten und die genaue Dokumentation des Status sind entscheidend dafür, ob und wann der Versicherer für Zahnersatz aufkommt. Wir empfehlen Ihnen, vor Vertragsabschluss umfassend zu beraten, welcher Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt, und alle vorliegenden Befunde offenzulegen – so vermeiden Sie späteren Ärger und treffen die beste Entscheidung für Ihre zahnmedizinische Vorsorge.

Checkliste
  • Sammeln Sie zunächst alle zahnmedizinischen Unterlagen, die Sie von Ihrem Zahnarzt haben – Aufnahmen, Befunde und Behandlungsberichte.
  • Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt ab, ob der fehlende Zahn durch Zahnersatz versorgt werden soll und mit welchen Kosten Sie rechnen.
  • Sichten Sie mehrere Versicherungsangebote und prüfen Sie bewusst, welche Anbieter Personen mit vorhandenen Zahnlücken aufnehmen – diese sind meist Nischensegmente.
  • Lesen Sie die Ausschlusskriterien jedes Tarifs genau durch; manche Versicherer haben Sonderregeln für bestimmte Zähne oder Situationen.
  • Fragen Sie den Versicherer direkt nach der Abdeckung zukünftiger Behandlungen, falls Sie den fehlenden Zahn erst später versorgen lassen möchten.
  • Achten Sie auf die Wartezeiten und rechnen Sie durch, ob Sie die Zeit bis zur Leistung finanziell überbrücken können.

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Redaktionshinweis

Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bieten keine individuelle zahnmedizinische Beratung, keine Diagnose, keine Behandlungsplanung und keine persönliche Versicherungs- oder Finanzberatung. Bei Beschwerden, Schmerzen, Fragen zum Heil- und Kostenplan oder vor verbindlichen Entscheidungen sollten Sie eine Zahnarztpraxis, Ihre Krankenkasse, Ihre Zahnzusatzversicherung oder eine geeignete Beratungsstelle einbeziehen.

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